Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Fassung aufgestellt.
12.03.2025 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutz-gesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Fassung aufgestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
27.03.2025 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Fassung aufgestellt.