Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Ausschussvorsitzende Herr Heckel begrüßt zu dem Tagesordnungspunkt den Architekten Herrn Joachim Wegener und bittet um entsprechende Erläuterung seiner Prüfergebnisse. Den Ausschussmitgliedern liegt eine entsprechende Tischvorlage vor. Herr Wegener führt mittels Präsentation durch das von ihm erstellte Sanierungs-Kurzgutachten, welches die Entscheidungsfindung zum Ziel hatte, ob der Wasserturm saniert oder abgebrochen werden sollte. Der Wasserturm wurde 1929 in massiver Bauweise mit 49 cm starken Umfassungswänden errichtet, stehe nicht unter Denkmalschutz, habe aber dennoch eine hohe städtebauliche Bedeutung und werde von vielen als Wahrzeichen angesehen. Im Erdgeschoss werde der Wasserturm als Abstellraum für eine Kindertagesstätte, im Obergeschoss und auf der Dachfläche für Antennenanlagen genutzt. Seit dem Sommer 2024 sei der Turmbereich gegen Betreten abgesichert, da sich ein Teil vom Betonkranz gelöst habe und heruntergefallen war. Herr Wegener erläutert die von ihm ermittelte Kostenschätzung, die die voraussichtlichen Kosten für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen den Kosten für einen Rückbau des Wasserturmes gegenüberstellt. Bauteilfreilegungen und Materialanalysen seien in dieser ersten Auftragsstufe nicht erfolgt. Kosten für etwaige Ungenauigkeiten seien aber durch Annahme von im Zweifel umfangreicheren Schadensbildern und Pauschalen für Unvorhergesehenes mit in die Kalkulation eingeflossen. Für das Gutachten wurden ein Sachverständiger für Mauerwerks- und Betoninstandsetzung und ein beratender Ingenieur für Statik mit einbezogen. Herr Wegener erläutert die ermittelten Gebäudeschäden und führt aus, dass durch die robuste Bauweise des Turmes die festgestellten Schäden baualterstypisch seien und der Gesamtzustand als gut zu bezeichnen sei. Sanierungsmaßnahmen am umlaufenden Betonkranz, an den Stahlbetondecken innen, am Mauerwerk innen und außen und an der Dachabdichtung seien in der Kostenschätzung gewerbeweise erfasst. Er erläutert die Schritte eines möglichen Sanierungskonzeptes einhergehend mit einer etwaigen erweiterten Nutzbarmachung des Turmes (z.B. Betriebswohnung/Eventfläche). Die Gesamtkosten-Einschätzung gemäß BKI (Baukosteninformationszentrum für Architekten) für einen Rückbau des Wasserturmes beläuft sich auf ca. 125.000 €. Dies deckt sich mit dem fristgerecht eingegangenen Angebot eines Abbruchunternehmens i.H.v. 101.150 € zzgl. Baunebenkosten. Herr Wegener führt hierzu aus, dass die Rückbaukosten aufgrund der schlechten Anfahrbarkeit und der nah angrenzenden Wohnbebauung, was einen aufwendigen Abtrag mit hohem Zeitaufwand bedingt, höher als erwartet ausfallen. Weiterhin seien die Folgekosten für den Ersatzbau für die Spielgeräte und der Rückbau/Neubau der Antennenanlage inkl. Sendemast zu bedenken. Die Gesamtkosten-Einschätzung gemäß BKI (Baukosteninformationszentrum für Architekten) für eine vollumfängliche Sanierung des Wasserturmes analog der vorgestellten Sanierungsmaßnahmen inkl. separat eingeholter Angebote für den Gerüstbau beläuft sich auf ca. 198.500 €. Herr Wegener fasst abschließend zusammen, dass aus dem Sanierungskurzgutachten die Empfehlung für einen Erhalt des Wasserturmes und eine zielgerichtete weitere Sanierungsplanung hervorgeht.
Der Ausschussvorsitzende Herr Heckel bedankt sich für die Präsentation. Er erkundigt sich danach, ob man die Kränze nicht abschlagen und somit Kosten sparen könne. Herr Wegener verneint dies und erläutert, dass nur der untere Kranz problematisch sei, ein Abschlagen sich bautechnisch allerdings als schwierig gestalten würde und dem Kranz wahrscheinlich auch eine statische Funktion als Zugband zukomme.
Herr Vowe erkundigt sich, ob es seitens der Stadt eine Verpflichtung gäbe, Mobilfunkbetreibern entsprechende Fläche bzw. diesen Turm zur Verfügung zu stellen. Herr Rieger führt hierzu aus, dass es keine Verpflichtung gäbe, aber es im allgemeinen Interesse bzw. auch im Eigeninteresse der Stadt Neustadt in Holstein läge und führt als Beispiel die Speichertürme an, deren abgebauten Mobilfunkantennen in einem gewissen Radius – hier auf dem Gogenkrogsportplatz – zur Netzabdeckung wieder aufgebaut wurden. Es weist darauf hin, dass man im Umkreis des Wasserturms auch die entsprechend notwendige Höhe, z.B. mit einem Stahlgittermast, erlangen muss. Hierzu gibt Herr Vowe den Hinweis, dass sich der Mobilfunkbetreiber doch dann an den Sanierungskosten beteiligen möge, da er die Kosten für einen neuen Mast auch selbst tragen müsste. Herr Rieger gibt zu bedenken, dass der Mobilfunkbetreiber Interesse am Kauf des Wasserturmes habe. Frau Weise würde aufgrund der Lage mitten auf dem Grundstück der Kindertagesstätte von einem Verkauf wegen Nutzungskonflikten abraten. Herr von Hörsten befürwortet eine Finanzierung der Sanierung über die Pachteinnahmen vom Mobilfunkbetreiber. Herr Vowe schlägt vor, dass die Verwaltung den Mobilfunkbetreiber fragen solle, ob er die Sanierungskosten tragen würde. Hierzu verweist Herr Rieger darauf, dass es der Wunsch sei, nunmehr eine schnelle Entscheidung zu treffen. Dies unterstreicht Herr Bürgermeister Spieckermann und spricht für die Eltern, Kinder und Mitarbeitenden der Kita, die auf eine finale zeitnahe Entscheidung hoffen. Auch er rät von einem Verkauf des Turmes ab, da es an der Erschließung mangele und der Turm aufgrund der historischen Bedeutung in städtischer Hand verbleiben solle. Herr von Hörsten schließt sich den Worten des Bürgermeisters an, eine schnelle Lösung und ein Vorantreiben der Sanierung solle erfolgen. Herr Heckel, Herr Stein und Herr Reichert plädieren für den Erhalt des Wasserturmes, da er ein Wahrzeichen sei und prägend für das Stadtbild. Des Weiteren folgen sie der Erörterung von Herrn Wegner, dass der Turm erhaltenswert sei. Herr Weber unterstreicht die Aussage seiner Vorredner, dass es sich um ein Wahrzeichen handele. Herr Vowe sieht dies nicht so, der Wasserturm sei nicht denkmalgeschützt und nicht mit dem Wahrzeichen des Kremper Tores zu vergleichen. Er stellt den Antrag, dass die Verwaltung prüfen solle, ob der Mobilfunkbetreiber die Sanierungskosten übernehmen würde und unter dieser Voraussetzung erhalten bleiben könne. Es erfolgt eine kurze Diskussion hierüber und abschließend bittet Herr Heckel Herrn Vowe darum, den Antrag schriftlich vorzulegen. Herr Vowe zieht seinen mündlichen Antrag zurück und teilt mit, dass er für den Abbruch stimmen werde, da seiner Auffassung nach der Sanierungsaufwand auf Dauer nicht kalkulierbar sei. Herr Wegener betont in diesem Zusammenhang noch einmal, dass der Turm seit 100 Jahren, ohne wesentliche Instandhaltungsmaßnahmen, stehen würde und er davon ausgehe, dass er noch lange halten werde. Her Bürgermeister Spieckermann bittet im Einvernehmen darum, den Zusatz, dass die erforderlichen Mittel im Nachtragshaushalt einzustellen seien, mit in den Beschluss aufzunehmen.
Frau Weise bedankt sich noch einmal ausdrücklich bei Herrn Wegener für die kompetente und schnelle Erstellung des Gutachtens.
Der Ausschussvorsitzenden Herr Heckel verliest den Beschussvorschlag mit der Ergänzung und bittet um Abstimmung:
Beschluss: Im Ergebnis der vorgetragenen Kostenschätzung entscheidet der PUBA wie folgt:
Var. A) Der Wasserturm soll saniert und wie bisher weiter genutzt werden. Langfristig soll möglichst eine intensivere Nutzung als bisher gefunden und der Turm dafür umgebaut werden. Die erforderlichen Mittel sind im Nachtragshaushalt einzustellen.
Var. B) Der Wasserturm soll abgebrochen werden. Für den Mobilfunkmast und den Abstellraum für die Kita sollen Alternativen bereitgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: zu Var.A) Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1
zu Var.B) Abstimmung entfällt somit
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |