Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Abschnitt der Steilküste westlich von Pelzerhaken weist zum wiederholten Male starke Abbrüche auf, die unter anderem zu einer Unpassierbarkeit und Sperrung des Uferwanderwegs geführt haben. Die beabsichtigte Rückverlegung des Wanderweg oberhalb des Steilufers wird nur durch einen Landverzicht seitens der benachbarten Campingplätze sowie der landwirtschaftlichen Flächen möglich sein. Zudem sind die genannten Flächen oberhalb des Kliffs auf Dauer durch die weitere Erosion gefährdet.
Den Forderungen der Anlieger, Maßnahmen gegen ein weiteres Abbrechen der Steilküste zu treffen, ist die Stadt durch die Beauftragung der Planung eines Buhnentestfelds am Strand vor der Steilküste entgegengekommen. Der Stand der Planungen wird in der Sitzung von Frau Schoenkaes aus dem Hamburger Büro Ramboll vorgestellt.
Buhnen verringern die küstenparallele Strömung und ermöglichen über die Anlagerung von Sand eine Verbreiterung des im Planungsgebiet recht schmalen Strandstreifens. Ziel der Planung ist es, die Erosion der Steilküste mittels der Abmilderung der Intensität der Wellen und mittels der Sandanlagerung zu verringern. Im ca. 500 m langen Testgebiet bestehen bereits Steinbuhnen, die jedoch recht kurz und damit wenig wirksam sind.
Das Testfeld teilt sich laut der Planung in zwei Abschnitte: Im westlichen Teil ist die Verlängerung und Ergänzung der Steinbuhnen mittels einer Steinschüttung geplant. Im östlichen Teil des Testfelds sind dagegen einreihige Holzbuhnen vorgesehen, die die rudimentär vorhandenen Steinbuhnen verlängern. Somit soll es möglich sein die Wirkung der verschiedenen Buhnentypen auf die Strömungsverhältnisse sowie die entstehende Strandlinie vor Ort zu vergleichen und Schlussfolgerungen für die Sicherung des Steilufers zu ziehen.
Die Steilküste ist ein nach § 30 BNatSchG und § 21 LNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop, das durch natürliche Dynamik geprägt ist. Eingriffe ins Biotop sowie Küstensicherungsmaßnahmen im Allgemeinen sind genehmigungspflichtig. Laut des Generalplans Küstenschützenschutz des MEKUN sollen „harte Küstensicherungsmaßnahmen wie Buhnen“ nur dort eingesetzt werden, „wo Siedlungen, wichtige Infrastrukturanlagen und hohe Sachwerte durch irreversiblen Küstenrückgang und strukturelle Erosion gefährdet sind“ (Generalplan Küstenschutz des Landes Schleswig Holstein, S. 65).
Auch da der Bereich der Buhnen jenseits der Mittelwasserlinie in der Zuständigkeit des Landes Schleswig-Holstein liegt, ist die Stadt Neustadt in Holstein hier nicht ohne dessen Erlaubnis zu Maßnahmen berechtigt.
Beschlussvorschlag:Der Stand der Planungen zum Buhnentestfeld wird zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird gebeten, die Planung zur Genehmigung bei den zuständigen Behörden einzureichen. Im Falle der Genehmigungsfähigkeit soll über die Realisierung und Finanzierung im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen beraten und entschieden werden. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Bericht Vorplanung (wird nachversandt). |
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