Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Der Ausschussvorsitzenden Herr Heckel trägt kurz zum dem Tagesordnungspunkt vor.
Herr von Hörsten fragt nach den entstehenden Kosten, diese liegen bei rund 7.000,- €.
Es wird festgehalten, dass die Stadt Neustadt in Holstein gemäß Bundes-Immissions-schutzgesetz eine Verpflichtung zur Aufstellung habe.
Herr Heckel bittet um Abstimmung:
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutz-gesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Fassung aufgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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