Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der bei der letzten Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossene Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde zwecks Öffentlichkeitsbeteiligung am 05.02.2025 in den Lübecker Nachrichten sowie auf der Internetseite der Stadt bekannt gemacht. Interessierte hatten vom 10.02. bis 10.03.2025 die Möglichkeit den Lärmaktionsplan im Bauamt sowie auf der Internetseite der Stadt einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Bislang (Stand 27.02.2025) wurden keine schriftlichen oder mündlichen Stellungnahmen von Bürgerinnen oder Bürgern abgegeben. Sollten bis zum 10.3. Stellungnahmen eingehen, werden diese in der Sitzung vorgetragen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden der Landesbetrieb Straßen-bau und Verkehr (LBV.SH), die Untere Verkehrsbehörde des Kreises sowie die Autobahn GmbH, Niederlassung Nord, um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme des LBV ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist die Mitteilung der Verkehrsaufsicht des Kreises Ostholstein, dass konkrete straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen unter Beteiligung des LBV überprüft und berechnet werden müssten, um eine Umsetzbarkeit festzustellen. Die Autobahn GmbH meldete „Fehlanzeige“ mit Bezug auf die nicht vorhandenen geplanten Maßnahmen im Bereich der Autobahn (s. Anlagen). Die Stellungnahmen der TÖB wurden dem Büro Lärmkontor für die Erarbeitung des Lärmaktionsplans vorgelegt. Die überarbeitete Fassung liegt aktuell noch nicht vor und wird voraussichtlich am 06.03.2025 nachversandt.
Im Lärmaktionsplan wird ein Antrag bei der Unteren Verkehrsbehörde angekündigt, vorbehaltlich einer Überprüfung nach RLS-90 eine Geschwindigkeitsbeschränkung ganztags auf der gesamten Ortsdurchfahrt der L309 in Neustadt umzusetzen. Da die Voraussetzungen in Bezug auf die Lärmbelastung hierfür gegeben sind, ist die zuständige Verkehrsbehörde zu einer verkehrsrechtlichen Abwägung verpflichtet.
Die Entwurfsfassung des Plans wurde am 25.02.2025 dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten vorgelegt und dort unverändert beschlossen.
Es wird angestrebt, die Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung an das Landesamt für Umwelt (LfU) nach der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2025 abzuschließen. Der Stadt wurde hierfür durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) eine Nachfrist bis zum 31.03.2025 eingeräumt.
Beschlussvorschlag:Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Fassung aufgestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Stellungnahmen des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) Nachricht der Unteren Verkehrsbehörde des Kreises Nachricht der Autobahn GmbH
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