Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Der Ausschussvorsitzende Herr Heckel begrüßt zu dem Tagesordnungspunkt Frau Schoenkaes von der Ramboll Deutschland GmbH und bittet um entsprechende Erläuterungen zur Thematik. Frau Schoenkaes berichtet mittels einer Präsentation über die durchgeführte Vorplanung und erläutert, dass die Aufgabenstellung eine Verbreiterung des Strandes zum Ziel habe, wodurch die Wellen vor der Steilküste früher brechen und mit weniger Kraft auf das Steilufer treffen. Dadurch könnte die Steilufererosion evtl. verlangsamt werden. Sie geht auf die verschiedenen Buhnenbauweisen, die als Strömungswiderstand dienen, ein. Zur Bestandssituation führt sie aus, dass vor Pelzerhaken bereits einige Steinbuhnen vorhanden seien, es dennoch zu starken Abbrüchen an der Steilküste komme und Sandstrandabschnitte sehr schmal seien. Die etwaig geplante Vorzugsvariante für ein Buhnentestfeld umfasst daher eine Verlängerung der vorhandenen 6 Steinbuhnen mit Findlingen+1 neue Steinbuhne und 3 Steinbuhnen mit einer Verlängerung aus Holzpfählen. Hierfür wird grundsätzlich eine Genehmigungsfähigkeit gesehen. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich nach einer vorläufigen Kostenschätzung auf 180.000 € (Schwankungsbreite ± 30%). Nach Abstimmung mit dem Landesküstenschutz (LKN), der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) wären für die Genehmigung ein Vorprüfungsverfahren, Begleitpläne, Fachbeiträge, Kartierungen, ein Ausnahmeantrag und eine wasserrechtliche Prüfung erforderlich. Sie weist darauf hin, dass im v.g. Angebot ein 5-10-jähriges Monitoring enthalten sei.
Herr Heckel bedankt sich für den Vortrag und weist darauf hin, dass das Steilufer ebenfalls durch das abfließende Oberflächenwasser geschädigt werde.
Herr Vowe stellt sich die Frage, ob ein Testfeld überhaupt nötig sei, da Buhnen etwas Altbekanntes seien. Weiterhin fragt er nach möglichen Fördermitteln für die 180.000 € und ob hierin auch die weiteren vorgenannten Kosten für die Genehmigung und das Monitoring enthalten seien. Des Weiteren fragt er, ob bereits die UNB eingebunden sei, da Steilküsten dem Lauf der Natur unterlägen. Frau Schoenkaes sieht ganz klar die Notwendigkeit eines Testfeldes und es wurde hierfür auch nur ein kleiner Bereich ausgewählt. Die 180.000 € seien die reinen Kosten der Maßnahme. Fördermittel würde die Stadt nicht erhalten und es gehe hier nicht nur um die Steilküste, sondern auch um den Strandschutz.
Herr Haas sieht die Sinnhaftigkeit des Testfeldes auch kritisch und stellt sich die Frage nach Folgekosten und wer diese trägt. Frau Abelmann führt aus, dass die Kosten von der Stadt Neustadt in Holstein zu tragen seien.
Herr von Hörsten fragt nach den Kosten für das geplante Eukalyptusholz der Buhnen und regt an heimisches Holz zu verwenden. Er fragt nach den Kosten für die noch zu erstellenden Genehmigungsunterlagen. Hierzu kann Frau Schoenkaes keine Summe benennen.
Frau Weise verweist auf den Beschlussvorschlag, der zunächst nur die Kenntnisnahme der Planung beinhaltet sowie die Zustimmung dazu, die Genehmigungsplanung einzureichen. Die Entscheidung zur Realisierung und Finanzierung wäre ein späterer Schritt. Sie weist nochmal darauf hin, dass ein wichtiges Ziel der Maßnahme auch die Erhaltung und Zurückverlegung des naturnahen Küstenwanderweges sei.
Herr Bürgermeister Spieckermann unterstreicht Frau Weises Aussage und bestätigt, dass der Wanderweg bei der Bevölkerung sehr beliebt sei und viele Nachfragen kämen, wann der Weg endlich wieder geöffnet würde. Weiterhin weist er darauf hin, dass er in Kontakt mit den Anliegern stehe und eine Verlegung des Weges nach hinten erörtere. Der Bau eines Buhnentestfeldes wäre ein positives Signal, dass sich die Stadt Neustadt in Holstein kümmern würde.
Herr von Hörsten verweist im Zusammenhang mit dem öffentlichen Wanderweg auf entsprechende Grundbucheintragungen eines Wegerechtes. Hierzu ergänzt Frau Weise, dass dies nicht bei jedem Grundstück der Fall sei. Man sei auf die Zustimmung der Grundstückseigentümer angewiesen.
Herr Stein gibt zu bedenken, dass die Abbruchkanten den Vögeln zum Brüten dienen und dass die Steilküste auch mit weniger Wellen abbrechen wird und man mit solchen Maßnahmen der eigentlichen Idee der Natur entgegenwirken würde.
Herr Vowe ist der Auffassung, dass die erste Reihe des Campingplatzes zugunsten des Wanderweges weichen müsse, zumal man auch nicht wisse, was für Kosten auf die Stadt zukämen.
Herr Vowe und Herr von Hörsten sind nicht von einer langfristigen Wirksamkeit der Maßnahme überzeugt.
Herr Rieger hinterfragt bei Frau Schoenkaes das Strömungsverhalten. Verändert man die Strömungsrichtungen durch die Buhnen, kann sich die Strömung dann so verändert, dass es negative Folgen für eine andere Fläche haben könnte. Dies kann Frau Schoenkaes klar verneinen, da man bei den längeren Buhnen schon erkennt, dass mehr Strandfläche erhalten blieben.
Herr Greve weist auf das Haus am Brodtener Steilufer hin, ein Steilküstenabbruch sei unaufhaltsam. Des Weiteren steige der Wasserstand der Ostsee und das Oberflächenwasser trägt ebenfalls zum Abtrag bei. Seiner Auffassung nach gibt es schon genug Buhnen an der Ostsee und somit hält er das Testfeld und die Geldausgabe für nicht notwendig.
Herr Reichert gibt zu bedenken, dass durch Sturm und Hochwasser immer Teile der Buhnen abbrächen und fragt nach der Höhe der Buhnen. Gemäß Frau Schoenkaes beträgt die Höhe 50 cm über mittlerem Wasserstand
Der Ausschussvorsitzenden Herr Heckel verliest den Beschussvorschlag und bittet um Abstimmung.
Herr Schmidt ist bei Abstimmung nicht zugegen.
Beschluss: Der Stand der Planungen zum Buhnentestfeld wird zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird gebeten, die Planung zur Genehmigung bei den zuständigen Behörden einzureichen. Im Falle der Genehmigungsfähigkeit soll über die Realisierung und Finanzierung im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen beraten und entschieden werden.
Abstimmungsergebnis: Abgelehnt mit: Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 2
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