Der Geltungsbereich der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhaltung baulicher Anlagen vom 01.11.1990 (veröffentlicht am 22.12.1990) ist um die Straßenzüge Am Hafensteig und Krabbenstraße zu ergänzen (siehe Anlage Geltungsbereich). Die Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen und die Eigentümer in den geänderten Bereichen schriftlich zu informieren.
05.06.2025 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Geltungsbereich der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhaltung baulicher Anlagen vom 01.11.1990 (veröffentlicht am 22.12.1990) ist um die Straßenzüge Am Hafensteig und Krabbenstraße zu ergänzen (siehe Anlage Geltungsbereich). Die Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen und die Eigentümer in den geänderten Bereichen schriftlich zu informieren
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
26.06.2025 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 23 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Geltungsbereich der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhaltung baulicher Anlagen vom 01.11.1990 (veröffentlicht am 22.12.1990) ist um die Straßenzüge Am Hafensteig und Krabbenstraße zu ergänzen (siehe Anlage Geltungsbereich). Die Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen und die Eigentümer in den geänderten Bereichen schriftlich zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig dafür
Frau Kroß hat vor der Abstimmung die Sitzung verlassen.