Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel führt zur Vorlage aus und umschreibt die Absicht, eine räumliche Deckungsgleichheit der Erhaltungssatzung mit der Gestaltungssatzung herzustellen.
Frau Weise ergänzt, dass lediglich die Straßen Am Hafensteig und Krabbenstraße aufgenommen werden sollen und die Gestaltungssatzung weitere Straßenzüge ausweise, die nicht übernommen würden. Eine vollständige Kongruenz sei nicht beabsichtigt.
Diskussion: keine
Beschluss: Der Geltungsbereich der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhaltung baulicher Anlagen vom 01.11.1990 (veröffentlicht am 22.12.1990) ist um die Straßenzüge Am Hafensteig und Krabbenstraße zu ergänzen (siehe Anlage Geltungsbereich). Die Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen und die Eigentümer in den geänderten Bereichen schriftlich zu informieren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Frau Kroß hat vor der Abstimmung die Sitzung verlassen.
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