Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhaltung baulicher Anlagen vom 01.11.1990 (Erhaltungssatzung für die Altstadt) dient seit vielen Jahren zuverlässig zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes der Altstadt aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Im Geltungsbereich der Satzung unterliegen der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung und die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung. Durch diesen Genehmigungsvorbehalt können beispielsweise die Vorgaben der Gestaltungssatzung umgesetzt werden. Im Jahr 2018 wurde die neue Gestaltungssatzung für den Bereich der Altstadt beschlossen. Der Geltungsbereich dieser Satzung umschließt, neben den Bereichen, die innerhalb der Erhaltungssatzung liegen, auch die Straßenzüge Am Hafensteig und Krabbenstraße, die nicht innerhalb des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung liegen (siehe dazu Abbildung 1 und Abbildung 2). Abbildung 1: Geltungsbereich Erhaltungssatzung von 1990 o. M. In der Verwaltungspraxis stellte sich diese Sonderposition der beiden Straßenzüge in den letzten Jahren nachteilhaft dar. In der Landesbauordnung sind viele kleinere bauliche Maßnahmen wie beispielsweise der Austausch von Fenstern verfahrensfrei d. h. es muss dafür kein Bauantrag gestellt werden. Die Gestaltungssatzung macht aber dazu konkrete Vorgaben. Da es aber keinen Genehmigungsvorbehalt durch die Erhaltungssatzung gibt, findet auch regelmäßig keine Prüfung der baulichen Kleinmaßnahmen statt. So können die Baumaßnahmen nicht vor der Umsetzung auf die Vorgaben der Gestaltungssatzung überprüft werden und Verstöße gegen die Satzung erst dann geahndet werden, wenn diese bereits umgesetzt wurden. Daraus resultieren wirtschaftlicher Schaden für die Gebäudeeigentümer und auch mangelnde Akzeptanz für die Gestaltungssatzung. Die Verwaltung hat im Gegenzug einen deutlich höheren Aufwand mit der Ahndung der Verstöße. Um hier eine Verbesserung der Situation herbeizuführen, schlägt die Verwaltung vor, den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Altstadt um die Straßenzüge Am Hafensteig und Krabbenstraße zu ergänzen und diesen somit mit dem Geltungsbereich der Gestaltungssatzung zu „synchronisieren“. Abbildung 2: Geltungsbereich Gestaltungssatzung von 2018 o. M. Beschlussvorschlag:Der Geltungsbereich der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhaltung baulicher Anlagen vom 01.11.1990 (veröffentlicht am 22.12.1990) ist um die Straßenzüge Am Hafensteig und Krabbenstraße zu ergänzen (siehe Anlage Geltungsbereich). Die Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen und die Eigentümer in den geänderten Bereichen schriftlich zu informieren. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Geltungsbereich
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