Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3365/25  

 
 
Betreff: Anpassung der Erhaltungssatzung für die Altstadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/1841/17
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
05.06.2025 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses - Fortsetzung vom 22.05.2025      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
26.06.2025    Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhaltung baulicher Anlagen vom 01.11.1990 (Erhaltungssatzung für die Altstadt) dient seit vielen Jahren zuverlässig zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes der Altstadt aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Im Geltungsbereich der Satzung unterliegen der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung und die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung. Durch diesen Genehmigungsvorbehalt können beispielsweise die Vorgaben der Gestaltungssatzung umgesetzt werden.

Im Jahr 2018 wurde die neue Gestaltungssatzung für den Bereich der Altstadt beschlossen. Der Geltungsbereich dieser Satzung umschließt, neben den Bereichen, die innerhalb der Erhaltungssatzung liegen, auch die Straßenzüge Am Hafensteig und Krabbenstraße, die nicht innerhalb des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung liegen (siehe dazu Abbildung 1 und Abbildung 2).

Abbildung 1: Geltungsbereich Erhaltungssatzung von 1990 o. M.

In der Verwaltungspraxis stellte sich diese Sonderposition der beiden Straßenzüge in den letzten Jahren nachteilhaft dar. In der Landesbauordnung sind viele kleinere bauliche Maßnahmen wie beispielsweise der Austausch von Fenstern verfahrensfrei d. h. es muss dafür kein Bauantrag gestellt werden. Die Gestaltungssatzung macht aber dazu konkrete Vorgaben. Da es aber keinen Genehmigungsvorbehalt durch die Erhaltungssatzung gibt, findet auch regelmäßig keine Prüfung der baulichen Kleinmaßnahmen statt. So können die Baumaßnahmen nicht vor der Umsetzung auf die Vorgaben der Gestaltungssatzung überprüft werden und Verstöße gegen die Satzung erst dann geahndet werden, wenn diese bereits umgesetzt wurden. Daraus resultieren wirtschaftlicher Schaden für die Gebäudeeigentümer und auch mangelnde Akzeptanz für die Gestaltungssatzung. Die Verwaltung hat im Gegenzug einen deutlich höheren Aufwand mit der Ahndung der Verstöße.

Um hier eine Verbesserung der Situation herbeizuführen, schlägt die Verwaltung vor, den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Altstadt um die Straßenzüge Am Hafensteig und Krabbenstraße zu ergänzen und diesen somit mit dem Geltungsbereich der Gestaltungssatzung zu „synchronisieren“.

Abbildung 2: Geltungsbereich Gestaltungssatzung von 2018 o. M.


Beschlussvorschlag:

Der Geltungsbereich der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhaltung baulicher Anlagen vom 01.11.1990 (veröffentlicht am 22.12.1990) ist um die Straßenzüge Am Hafensteig und Krabbenstraße zu ergänzen (siehe Anlage Geltungsbereich). Die Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen und die Eigentümer in den geänderten Bereichen schriftlich zu informieren.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:X

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

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Anlage/n:

Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich (1503 KB)      
Stammbaum:
VO/1841/17   Gestaltungssatzung mit Gestaltungshandbuch für die Altstadt hier: Beschluss der Gestaltungssatzung und Zustimmung zum Gestaltungshandbuch   32 Planung   Vorlage öffentlich
VO/3365/25   Anpassung der Erhaltungssatzung für die Altstadt   3 Bauamt   Vorlage öffentlich