Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:Im nördlichen Bereich des B-Planes Nr. 90 befindet sich eine Fläche mit einer Größe von rund 6,5 ha, die bisher als Grünfläche dargestellt ist (siehe Abbildung 1). Die Fläche grenzt nördlich an die Oldenburger Straße und westlich an den Ostring an. Abbildung 1: Flächendarstellung im Flächennutzungsplan von 2020 o. M. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und eines Lebensmittelvollsortimenters vorbereitet werden. Ergänzend zur Änderung des Flächennutzungsplanes soll der Bebauungsplan Nr. 98 aufgestellt werden. Beschlussvorschlag:1. Zu dem bestehenden F-Plan aus 2020 wird die 2. Änderung aufgestellt, die für ein Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg" (siehe Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf der Teilen der bisher als Grünfläche genutzten Fläche sollen gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen dargestellt werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Geltungsbereich
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |