Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 26.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:04 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 4     Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 4.1  
Flüchtlingssituation      
Ö 4.2  
Deutsch-Ukrainische Partnerschaftskonferenz      
Ö 4.3  
Rücktritt der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen      
Ö 4.4  
Kenntnisgabe einer Vergabeentscheidung des Hauptausschusses zum Verwaltungsneubau      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 27.03.2025  
SI/3084/25  
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 27.03.2025  
SI/3084/25  
Ö 7  
Nachwahlen in den Ausschüssen; Antrag der CDU-Fraktion (Bericht StvV: Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion Herr Vowe)  
VO/3311/24-1  
Ö 8  
Nachbenennung für den Verwaltungsrat der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht (TALB) (Bericht StvV: Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion Herr Vowe)  
VO/2994/23-2  
Ö 9  
Nachbenennung in den Stiftungsvorstand der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und Lienaustift (Bericht StvV: Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion Herr Vowe)  
VO/2995/23-1  
Ö 10  
1. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Albers)
VO/3364/25  
Ö 11  
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Albers)  
Enthält Anlagen
VO/3363/25  
Ö 12  
Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe hier: Produkt 11109 - Informationstechnik - Lizenzen für Microsoft Office 2024 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Albers)  
VO/3383/25  
Ö 13  
JLS - Geb.-Teil West, Sanierung Kuppel hier: Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Albers)  
VO/3321/25-3  
Ö 14  
Führung der Kameradschaftskasse hier: Kenntnisnahme der Einnahme- und Ausgaberechnung 2024 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Albers)  
Enthält Anlagen
VO/3351/25  
Ö 15  
Jahresabschluss 2024 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Albers)  
Enthält Anlagen
VO/3377/25  
Ö 16  
Erhebung von Raumnutzungsgebühren - Neufassung der Satzung (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
/3341/25-1-1  
Ö 17  
Neufassung der Satzung und der Wahlordnung für das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/3380/25  
Ö 18  
2. Änderung des Flächennutzungsplanes (für ein Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg") hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/3362/25  
Ö 19  
Bebauungsplan Nr. 98 (für ein Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg") hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/3361/25  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg (siehe Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen ein Gewerbegebiet und ein Sondergebiet für Einzelhandel für die Ansiedlung eines Supermarktes festgesetzt werden. Die Erschließung der Gebiete und die Ausgleichsflächen sollen gesichert werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

6. Die entstehenden und bereits entstandenen Fremdkosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 98 sind durch den Vorhabenträger zu erstatten. Der Bürgermeister wird beauftragt einen Planungskostenvertrag, der dies regelt, vorzubereiten und mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

7. Der Bürgermeister wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten und zur Beratung im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vorzulegen.

 

   
    22.05.2025 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1. Für das Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg“ (siehe Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen ein Gewerbegebiet und ein Sondergebiet für Einzelhandel für die Ansiedlung eines Supermarktes festgesetzt werden. Die Erschließung der Gebiete und die Ausgleichsflächen sollen gesichert werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

6. Die entstehenden und bereits entstandenen Fremdkosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 98 sind durch den Vorhabenträger zu erstatten. Der Bürgermeister wird beauftragt einen Planungskostenvertrag, der dies regelt, vorzubereiten und mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

7. Der Bürgermeister wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten und zur Beratung im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 1

 

   
    26.06.2025 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 19 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Für das Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg“ (siehe Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es soll ein Gewerbegebiet festgesetzt werden. Die Festsetzung eines Sondergebietes für die Ansiedlung eines Supermarktes, Lebensmitteleinzelhandels, wird ausgeschlossen. Die Erschließung des Gebietes und die Ausgleichsflächen sollen gesichert werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Die entstehenden und bereits entstandenen Fremdkosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 98 sind durch den Vorhabenträger zu erstatten. Der Bürgermeister wird beauftragt einen Planungskostenvertrag, der dies regelt, vorzubereiten und mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

 

7. Der Bürgermeister wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten und zur Beratung im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 35, davon anwesend: 31

Ja-Stimmen: 24 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Ö 20  
3. Änderung des Flächennutzungsplanes (für ein Gebiet zwischen Dörpstede und Deepensoll) hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/3367/25  
Ö 21  
Bebauungsplan Nr. 99 (für ein Gebiet zwischen Dörpstede und Deepensoll) hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/3368/25  
Ö 22  
4. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 33 „Windmühlenberg / Spaltsberg“ hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/3360/25  
Ö 23  
Anpassung der Erhaltungssatzung für die Altstadt (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/3365/25  
Ö 24  
Anfragen und Verschiedenes; hier: TOP 19 - Feststellung zur Diskussion      
N 25     (nichtöffentlich)      
N 26     (nichtöffentlich)      
N 27     (nichtöffentlich)      
N 28     (nichtöffentlich)      
N 28.1     (nichtöffentlich)      
N 28.2     (nichtöffentlich)      
N 28.3     (nichtöffentlich)