Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Datum: Do, 08.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:31 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragen      
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 09.11.2023  
SI/2754/23  
Ö 4  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 5  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 5.1  
Container zur Unterbringung von Geflüchteten      
Ö 5.2  
Sachstand Küstengymnasium      
Ö 5.3  
Vorstellung Tiefbau-Ingenieur      
Ö 5.4  
Bauleitplanung Altenkrempe      
Ö 5.5  
Förderung sozialer Wohnungsbau      
Ö 5.6  
Inklusiver Spielplatz      
Ö 5.7  
Tiefbauarbeiten Rosengarten      
Ö 6  
Anfragen und Verschiedenes      
Ö 6.1  
Bauschild      
Ö 6.2  
Vermietung Ferienwohnung      
Ö 6.3  
Hochwasserschaden an einer Böschung      
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 95 (Südspitze Hafenwestseite), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/3152/24  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 95 (dspitze Hafenwestseite) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

   
    08.02.2024 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Im Text (Teil B), Punkt 1.5. des B-Planentwurfes ist vorgesehen, dass maximal 30 % der Bruttogeschossflächen für Wohnungen verwendet werden dürfen. Diese Festsetzung ist vor Beginn der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes durch eine rechtssichere Formulierung zu ergänzen, die die Nutzung dieser Wohnungen als Zweitwohnungen (Nebenwohnungen im Sinne § 22

Abs.1 Nr. 5 BauGB) ausschließt. Somit muss auch die Begründung zum B-Plan Nr. 95 Punkt 4.1 dementsprechend ergänzt werden. Er begründet den Antrag wie folgt:

Am 05.04.2023 war ich als Vertreter der Fraktionen als stimmberechtigter Preisrichter bei der Preisgerichtssitzung in die Entscheidungsfindung eingebunden. Die Vertreter der Fraktionen waren sich schnell über den Siegerentwurf einig. Schon damals ist darüber diskutiert worden, wie man dort zusätzliche Zweitwohnungen unterbinden kann. Durch diese Festsetzung soll gewährleistet werden, dass die Wohnungen als Erstwohnsitz bewohnt werden und damit dem städtebaulichen Ziel eines lebendigen, durchmischten Hafenquartiers dienen. Zweitwohnungen werden oft nur an den Wochenenden und in den Ferien genutzt und bleiben ansonsten ungenutzt. Als Ferienwohnungen dürfen sie nicht an Dritte vermietet werden. Für Beherbergungsbetriebe sind weitere 30 % der Bruttogeschossfläche im B-Planentwurf Punkt 1.5. vorgesehen. Auch im B-Plan Nr. 87 (Hafenwestseite) und der 8. Änderung B-Plan Nr. 54 (ehemaliges Deilmann-Grundstück Am Holm) haben wir die Zweitwohnungen (Nebenwohnungen) bereits aus o.g. Gründen ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 1

Damit ist der Ergänzungsantrag abgelehnt und es wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 95 (Südspitze Hafenwestseite) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

   
    29.02.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 22 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 95 (Südspitze Hafenwestseite) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig dafür

 

 

 

 

 

Ö 8  
Weiteres Vorgehen zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen  
VO/3151/24  
Ö 9  
Hochwasserschutz für Pelzerhaken; Vorstellung der Konzeptstudie mit Variantenvergleich und Ermittlung des Kostenrahmens  
Enthält Anlagen
VO/3165/24  
Ö 10  
Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Neustadt in Holstein - Umsetzung priorisierter Maßnahmen (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/3099/23-1  
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zu TOP 4 - Tabelle zum Berichtswesen_08.02.2024 (166 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Konzeptstudie zum Hochwasserschutz in Pelzerhaken (7956 KB)