Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3151/24  

 
 
Betreff: Weiteres Vorgehen zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Wunsch, Jonas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Zustimmung
16.01.2024 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Zustimmung
08.02.2024 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Im Hauptausschuss wurde der Bürgermeister gebeten, ein Konzept für die Herstellung von Obdachlosenunternften vorzustellen. Dies soll hier in den wesentlichen Zügen erfolgen.

 

Der Bedarf an Unterbringungskapazitäten für Obdachlose und Flüchtlinge wurden im AfgA bereits mit der Vorlage VO/3018/23 am 9.5.23 dargelegt. Der Beschluss lautete:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt:

  1. Vorschläge für den Bau von mindestens 200 einfachen, preiswerten, kompakten und nachhaltigen Wohneinheiten mit städtischen Belegungsrechten vorzulegen.
  2. Vorschläge für den Bau von mindestens 30 städtischen Wohneinheiten für behördliche Unterbringungszwecke vorzulegen.

In der Sitzung des AfgA am 5.9.23 wurde mit der VO/3065/23 darüber hinaus aufgezeigt, welche Bedeutung angemessener Wohnraum für die Betroffen hat. Dabei wurde auch Bezug auf ein mögliches Umsetzungskonzept zur städtischen Obdachlosenunterbringung genommen.

 

Der Punkt 1. ist ganz entscheidend von der Bereitschaft der Bauherren abhängig. Daher wird bisher eher allgemein auf den Bau von Sozialwohnungen gesetzt wird, bis sich die Möglichkeit ergibt, Belegungsrechte tatchlich konkret einzufordern.

 

Hingegen liegt die Umsetzung des Punktes 2. in städtischer Hand.

Die ämterübergreifende verwaltungsintern abgestimmte Umsetzungsstrategie sieht folgende Schritte vor:

 

  1. Planung und Bau von öffentlich geförderten Wohnungen auf dem Grundstück Am Holm 66. Hier können ca. 25 Wohneinheiten errichtet werden. Die Belegung erfolgt zunächst mit Geflüchteten und Bewohnern aus den Schlichtwohnungen vom Windmühlenberg.

 

  1. Um das Grundstück freizuziehen und um künftige Nutzungskonflikte zu vermeiden, werden für die Bewohner des Holmes 66 Wohncontainer beschafft und in der Straße am Holm vor dem Bauhoflagerplatz aufgestellt.

 

  1. Planung und Bau von öffentlich geförderten Wohnungen Am Windmühlenberg nach Abbruch der Bestandsgebäude.

 

  1. Die Einzelmaßnahmen werden den zuständigen Gremien nach Konkretisierung jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Es wird um Zustimmung gebeten.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Den Punkten 1 bis 4 der Umsetzungsstrategie wird zugestimmt.

Der Bürgermeister wird um Vorbereitung der Einzelmaßnahmen gebeten.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich später aus den Einzelmaßnahmen

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

keine