Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Gemäß der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Neustadt in Holstein vom 23.11.2023 kann die Umsetzung der priorisierten Maßnahmen erst erfolgen, wenn diese durch den jeweilig zuständigen Ausschuss beschlossen wurde.
Das Konzept enthält einen Maßnahmenkatalog mit insgesamt 24 Maßnahmen. Der Projektträger gibt vor, dass erste Maßnahmen im letzten halben Jahr des Projektzeitraumes in die Umsetzung gebracht werden sollen. Hierfür wurden zunächst vier Maßnahmen für diesen Zeitraum priorisiert.
Folgende vier Maßnahmen sind für die Umsetzung vorgesehen (siehe Integriertes Klimaschutzkonzept):
-1.7: „Aufstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplanes und Transformationsplanung“ Seite 74-75, Produktkonto: 5110110.5274200 -5.1: „Hochwasser- und Küstenschutzkonzept“ Seite 92-93, Produktkonto: 5520100.7853000 -6.4: „Klimaschutz und Umweltbildung an Schulen“ Seite 106-107, Produktkonto: 5110110.5291130 -6.5: Verstetigung des Klimaschutzmanagements und Controlling-Konzept“ Seite 108-109, Kosten sollen im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden
Zwingende Voraussetzung für die Genehmigung des geförderten Anschlussvorhabens vom 01.07.2024 bis 30.06.2027 durch den Projektträger, ist der Beschuss zur Umsetzung der Maßnahme 6.5. Beschlussvorschlag:Die Maßnahmen 1.7, 5.1, 6.4 und 6.5 aus dem beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzept sollen, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel, sukzessive umgesetzt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Integriertes Klimaschutzkonzept
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