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Auszug - Bebauungsplan Nr. 95 (Südspitze Hafenwestseite), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:31 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3152/24 Bebauungsplan Nr. 95 (Südspitze Hafenwestseite),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/2714/21
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Hemmerich stellt Herrn Jordt vor und bittet diesen die DGzRS und ihre Pläne für Neustadt in Holstein vorzustellen. Herr Jordt erläutert anhand einer Präsentation die geplante Seenotretter-Akademie die in Neustadt in Holstein zur Aus- und Weiterbildung von Seenotrettern betrieben werden soll. Neben Bremen ist ein weiterer zentraler Standort für Ausbildungszwecke gewünscht. Herr Jordt erläutert die Arbeit der DGzRS anhand einiger Kennzahlen. Im vergangenen Jahr erfolgten insgesamt 2.000 Einsätze auf Nord- und Ostsee. Die DGzRS verfügt über 55 Stationen und 60 Einheiten. Die lebensrettenden Einsätze werden von 800 Freiwilligen und 190 Festangestellten erbracht.

Frau Weise führt aus, dass die vorgestellte Nutzung nicht die ursprünglich gedachte sei, aber trotzdem genau das was wir brauchen. Auf einem der Gebäude werde sich auch der von der Stadt erwünschte öffentliche Aussichtspunkt befinden.

Herr Vowe erkundigt sich nach dem genauen Standort des Gebäudes und findet es für Neustadt in Holstein einen Gewinn, ein Seenotretter-Ausbildungszentrum im Stadtgebiet zu haben.

Herr Weber begrüßt das geplante Vorhaben ebenfalls.

 

Herr Drechsler verlässt den Sitzungssaal um 20.23 Uhr.

 

Frau Schwuchow vom Büro Elbberg erläutert den Entwurf des B-Planes Nr. 95 anhand einer Präsentation. Das B-Plangebiet sei 0,4 ha groß und umfasst Flächen für Wohnen und Gewerbe sowie für ein Boarding-House. Da es sich um ein Urbanes Gebiet handelt, könne Wohnen und Gewerbe flexibel miteinander kombiniert werden. Im Gebiet solle eine hohe Aufenthaltsqualität gesichert werden. Es erfolge insofern eine Steuerung der Nutzungsmischung, als das kein Wohnen im Erdgeschoss ermöglicht wird. Des Weiteren solle der Bau von Tiefgaragen und die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden. Außerdem werde es Festsetzungen für die in die Dachhaut integrierte Solaranlagen und zu den Themen Lärm und Hochwasser geben. Die nächsten Planungsschritte seien die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der abschließende Satzungsbeschluss.

Herr Klemp wundert sich über die Festsetzung von Tiefgaragen im hochwassergefährdeten Bereich.

Herr Rieger erläutert, dass ein vorgegebener Stellplatznachweis parkende Autos auf der Fläche verhindere. Die Realität zeige, dass die Verkehrswende noch lange dauern werde. Eine Gefährdung durch Hochwasser werde nicht gesehen, da Wohnen nur im Bereich oberhalb von 3,50 m über NN erlaubt werde.

Herr Heckel verliest eine Ergänzung des Beschlussvorschlags, wonach 30 % der Bruttogeschossfläche dem dauerhaften Wohnen dienen sollen.

Herr Hemmerich entgegnet, dass durch den verlesenen Antrag die Weitervermietung unterbunden werde. Diese Ergänzung komme für ihn überraschend und werde, im Falle eines entsprechenden Beschlusses, Vermarktungsprobleme nach sich ziehen.

Herr Rieger ergänzt, dass er die Sorge um leerstehenden Wohnraum verstehe, andererseits aber eine Querfinanzierung gewollter Projekte erfolge.

Herr Vowe vertritt die Auffassung, dass das Wohnen im Plangebiet nur eine untergeordnete Rolle spiele und Boarding-House und Akademie der DGzRS ein zentraler Bestandteil seien. Die CDU werde Herrn Heckels Antrag jedenfalls nicht unterstützen.

Herr Klemp findet die Idee, von 30 % Wohnen bezogen auf die Bruttogeschossfläche und davon die Hälfte als erster Wohnsitz, nachdenkenswert.

Mit Verweis auf 700 bis 800 m² Bruttogeschossfläche findet es Herr Rukat übertrieben, hiervon 30 % für dauerhaftes Wohnen einzufordern.

Herr von Hörsten sieht kein Problem mit zeitweise leerstehendem Wohnraum.

Herr Heckel verliest folgenden ergänzenden Antrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

 


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Im Text (Teil B), Punkt 1.5. des B-Planentwurfes ist vorgesehen, dass maximal 30 % der Bruttogeschossflächen für Wohnungen verwendet werden dürfen. Diese Festsetzung ist vor Beginn der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes durch eine rechtssichere Formulierung zu ergänzen, die die Nutzung dieser Wohnungen als Zweitwohnungen (Nebenwohnungen im Sinne § 22

Abs.1 Nr. 5 BauGB) ausschließt. Somit muss auch die Begründung zum B-Plan Nr. 95 Punkt 4.1 dementsprechend ergänzt werden. Er begründet den Antrag wie folgt:

Am 05.04.2023 war ich als Vertreter der Fraktionen als stimmberechtigter Preisrichter bei der Preisgerichtssitzung in die Entscheidungsfindung eingebunden. Die Vertreter der Fraktionen waren sich schnell über den Siegerentwurf einig. Schon damals ist darüber diskutiert worden, wie man dort zusätzliche Zweitwohnungen unterbinden kann. Durch diese Festsetzung soll gewährleistet werden, dass die Wohnungen als Erstwohnsitz bewohnt werden und damit dem städtebaulichen Ziel eines lebendigen, durchmischten Hafenquartiers dienen. Zweitwohnungen werden oft nur an den Wochenenden und in den Ferien genutzt und bleiben ansonsten ungenutzt. Als Ferienwohnungen dürfen sie nicht an Dritte vermietet werden. Für Beherbergungsbetriebe sind weitere 30 % der Bruttogeschossfläche im B-Planentwurf Punkt 1.5. vorgesehen. Auch im B-Plan Nr. 87 (Hafenwestseite) und der 8. Änderung B-Plan Nr. 54 (ehemaliges Deilmann-Grundstück Am Holm) haben wir die Zweitwohnungen (Nebenwohnungen) bereits aus o.g. Gründen ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 1

Damit ist der Ergänzungsantrag abgelehnt und es wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 95 (Südspitze Hafenwestseite) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0