Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3152/24  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 95 (Südspitze Hafenwestseite),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/2714/21
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
08.02.2024 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
29.02.2024 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Am 5. April 2023 fand die zweite Preisgerichtssitzung zum städtebaulich-hochbaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb „Mehrzweckgebäude Hafenwestseite - Südspitze“, der Stadt Neustadt in Holstein statt. Den ersten Platz erzielte das Büro Urban Agency aus Kopenhagen mit einem Entwurf von drei polygonale Baukörpern, die einen urbanen und geschützten Platz an der Hafenkante bilden. Das südliche und größte Gebäude soll vollständig als zentrales Ausbildungszentrum der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger dienen. Hier werden Schulungs-, Technik- und Simulatorenräume errichtet werden. Das nördliche Gebäude wird gemischt genutzt, mit gewerblicher Nutzung und Wohnen. Das kleinste Gebäude am Wasser dient als Boardinghouse. Die Erdgeschosse sind mit Gastronomie und Gewerbe besetzt. Der vorliegende B-Planentwurf sichert diese geplante Entwicklung.

Ergänzend zu den Regelungen des B-Planes gelten auch die Vereinbarungen des städtebaulichen Vertrages (beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung am 04.11.2021).


Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 95 (dspitze Hafenwestseite) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

-

-

X

-

-

-

X

-

-

X

X

X

X

X

x

hemmend

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

 


Anlage/n:

Entwurf des B-Plans Nr. 95

Entwurf der Begründung des B-Plans Nr. 95

Anlage Schallschutz zur Begründung

Anlage zum Schallschutz

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf des B-Plans Nr. 95 (1053 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf der Begründung des B-Plans Nr. 95 (1379 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage Schallschutz zur Begründung (578 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage zum Schallschutz (284 KB)      
Stammbaum:
VO/2700/21   Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2714/21   Bebauungsplan Nr. 95 (Südspitze Hafenwestseite), hier: Aufstellungsbeschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/3152/24   Bebauungsplan Nr. 95 (Südspitze Hafenwestseite), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/3203/24   Bebauungsplan Nr. 95 (Südspitze Hafenwestseite), hier: Satzungsbeschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich