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Auszug - Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Neustadt in Holstein - Umsetzung priorisierter Maßnahmen  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 08.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:31 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3099/23-1 Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Neustadt in Holstein - Umsetzung priorisierter Maßnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/3099/23
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Bünning, Niclas

Herr Bünning berichtet, dass die Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2023 das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) beschlossen habe. Die Beschlussfassung über die Umsetzung der 24 Maßnahmen des IKSK habe sie jedoch auf die zuständigen Fachausschüsse übertragen. Der PUBA wird daher heute um Zustimmung zu den folgenden ersten 4 Maßnahmen gebeten:

 

  1. Die kommunale Wärme- und Kälteplanung soll bis Ende 2024 vorliegen. Dazu wurden im Haushalt 200.000 € bereitgestellt.
  2. Als Maßnahme der Klimafolgenanpassung ist der Hochwasserschutz für den Ortsteil Pelzerhaken zu planen. Hierzu wurde von der Stadt Neustadt in Holstein eine Konzeptstudie beauftragt und vorgestellt.
  3. Ein Projekt zur Umweltbildung an Schulen soll gemeinsam mit dem BUND und dem BNE durchgeführt werden (50:50-Projekt).
  4. Verstetigung der Stelle im Klimaschutzmanagement für die folgenden drei Jahre als Anschlussvorhaben mit einer Förderquote von 40 %, bei finanzschwachen Kommunen auch mit 60 % möglich.

 

Herr Bünning führt aus, dass er die Stelle des Klimaschutzmanagers bei der Stadt Neustadt in Holstein zu Ende Februar 2024 kündigen werde, da er eine andere unbefristete Stelle im Bereich Klimaschutz antreten wolle. Er bedankt sich ausdrücklich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Gremien und der Verwaltung.

Herr Heckel bedankt sich bei Herrn Bünning und bittet den Bürgermeister die vakante Stelle neu zu besetzen.

Herr Vowe erläutert, dass er die Maßnahmen 1 bis 3 gut mittragen könne, die Verstetigung der Stelle des Klimaschutzmanagements aber eher nicht. In den Projekten aus dem Maßnahmenkatalog wären sicher auch Fördermöglichkeiten enthalten.

Herr Bünning antwortet, dass es zwingend erforderlich sei, das Thema Klimaschutz und die Umsetzung von Maßnahmen mit einer Vollzeitstelle fortzuführen.

Herr Vowe entgegnet, dass aus seiner Sicht die Verknüpfung des Sachgebiets Grünanlagen, Umwelt mit dem Klimaschutz sinnvoll wäre.

Herr Spieckermann führt aus, dass das Thema Klimaschutz weiterverfolgt werden müsse. Alle Kolleginnen und Kollegen des Bauamts seien ausgelastet, teils überlastet. Die Stadt Neustadt in Holstein hätte Anspruch auf eine Förderquote von 60 %. Er plädiert dafür, die Anschlussförderung in Anspruch zu nehmen.

Herr Stein befürchtet, dass Fördermittel zurückgezahlt werden müssten, wenn das Klimaschutzkonzept nicht weitergeführt wird.

Herr Klemp bedankt sich beim Bürgermeister für seine Ausführungen und führt aus, dass man das Klimaschutzkonzept brauche. Nicht vollständig klar seien aber die Unterschiede zwischen Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanagement. Er spricht sich dafür aus, beide Stellen zusammenzulegen.

Herr Heckel widerspricht seinem Vorredner und erklärt, dass Klimaschutz und Nachhaltigkeit inhaltlich sehr unterschiedlich seien.

Frau Giszas ist der Meinung, dass auch 40 % Eigenmittel für die Verstetigung der Stelle im Klimaschutz viel Geld seien. Die Stadt Neustadt in Holstein könne sich das nicht mehr leisten.

Frau Weise erinnert an das Tortendiagramm im IKSK, in dem sehr anschaulich wurde, dass nur 2 % der THG-Emissionen aus kommunalen Einrichtungen stammen. 98 %würden in privaten Haushalten, Gewerbebetrieben und Industrie erzeugt. Um hier Einsparungen zu erzielen braucht es ein Klimaschutzmanagement, dass Menschen informiert, berät, Projekte wie z.B. Quartierskonzepte initiiert, Fördermittel beantragt, Ergebnisse monitort und Pressearbeit leistet. Dazu ist zusätzliches Personal erforderlich. Es wäre unverständlich, sich dieses nicht zu 60 % fördern lassen zu wollen.

Herr Stein bekräftigt, dass sowohl das Klimaschutz- als auch das Nachhaltigkeitskonzept mit Leben gefüllt werden sollen. Beide Konzepte hätten nicht allzu viel miteinander zu tun, außer das Klimaschutz Teil der Nachhaltigkeitsstrategie sei. Die Stadt Neustadt in Holstein brauche ein Klimaschutzmanagement.

Herr Vowe vertritt die Auffassung, dass viele Inhalte aus dem Klimaschutzkonzept nicht gemanagt werden müssen, da der Markt die Verbräuche und die Art der Energieversorgung regeln werde.

Herr Klemp fühlt sich falsch verstanden. Er sei nicht gegen Klimaschutz, wehre sich aber gegen die Einrichtung von sechs Stellen im Klimaschutz, wie sie auf Seite 49 des Konzepts vorgeschlagen werden.

Frau Weise hält dem entgegen, dass alle 6 Stellen nur eine Empfehlung im IKSK seien.

Herr Albers wirft die Frage auf, was passiert wenn man ohne Klimaschutzmanagement weiterarbeitet. Welche Themen würden nicht bearbeitet und auch nicht gefördert.

Frau Weise antwortet, dass die Hochwasserschutzplanung und die kommunale Wärmeplanung weiterlaufen würden, alle anderen Maßnahmen nicht.

Herr von Hörsten ist der Auffassung dass die Verhältnismäßigkeit nicht stimmig ist. 40 % Eigenanteil der Stadt Neustadt in Holstein seien nicht zu viel, um das Klimaschutzmanagement zu verstetigen.

Herr Stein wirft ein, dass die Umweltbildung an Schulen nicht stattfinden würde.

Herr Spieckermann ergreift nochmals das Wort und berichtet, dass das Klimaschutzmanagement des Kreises nicht in Neustadt in Holstein tätig sein würde. Er plädiert dafür, die Anschlussförderung in Höhe von 60 % in Anspruch zu nehmen und das Klimaschutzmanagement zu verstetigen.

 


Beschlussempfehlung für den Hauptausschuss:  

Über die Maßnahmen 1.7, 5.1, 6.4 und 6.5 aus dem beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzept wird getrennt abgestimmt.

  1. Maßnahme 1.7: Aufstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplanes und Transformationsplanung

.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

2. Maßnahme 5.1: Hochwasser- und Küstenschutzkonzept

Abstimmungsergebnis;

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

3. Maßnahme 6.4: Klimaschutz- und Umweltbildung an Schulen

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

4. Maßnahme 6.5: Verstetigung des Klimaschutzmanagements und des Controlling-Konzepts

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 0

 

 

 

Wegen der fortgeschrittenen Uhrzeit wird die Sitzung um 22:31 Uhr beendet. Die nicht behandelten Tagesordnungspunkte werden in der Sitzung am 22.02.2024 beraten.

 

 

 

Datum ..................................

 

 

 

 

Vorsitzende/r                             Protokollführer/in

 

 

 

Versandt am ..................................

 

 

* Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015, ist die Protokollführung ermächtigt, die Tagesordnung in der Niederschrift aller städtischen Gremien bei den Tagesordnungspunkten Einwohnerfragestunde, Bericht der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters, Bericht der Bürgervorsteherin/ des Bürgervorstehers, Bericht der/des Vorsitzenden, Bericht der Verwaltung, Anfragen und Verschiedenes bzw. Tagesordnungspunkte ohne Beschlussfassung sofern erforderlich in Unterpunkte zu gliedern.