Beschluss:
1. Die Gebührenkalkulation wird gebilligt.
2. Die 2. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
- § 24 Abs. 1 BSG erhält folgende Fassung: Die monatliche Grundgebühr wird berechnet je Wasserzähler mit 4,80 € pro 1 m³/h Nenndurchflussmenge Qn, bzw mit 3,00 € pro 1 m³/h Dauerdurchflussmenge Q3
- § 24 Abs. 2 BSG wird wie folgt neu gefasst: Die Zusatzgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung nach § 17 beträgt 3,59 €/m³