Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Im Jahr 2014 wurden die Sanierungsgebiete „Altstadt“ und „Hafenwestseite“ gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung förmlich festgesetzt. Gemäß 142 Abs.3 Satz 3 BauGB wurde für beide Sanierungsgebiete die Durchführungsfrist auf 10 Jahre festgelegt. Allgemeines Ziel der Sanierung war die städtebauliche Entwicklung und Aufwertung der beiden Gebiete. Im Laufe der letzten 10 Jahre konnten zahlreiche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden, wie z. B.: - Neubau der Skatebahn am Gogenkrog, - Umbau des Spielplatzes am Binnenwasser, - Umbau der Reifer- und Grabenstraße, - Umbau der Schulstraße, - Umbau der Bushaltestelle Schulstraße, - Umbau des ZOB, - Aufstellung eines Einzelhandelskonzeptes, - Aufstellung eines Barrierefreiheitskonzeptes für die Altstadt, - Aufstellung einer Gestaltungssatzung für die Altstadt, - Aufstellung der B-Pläne 87 Teil 1 und 2 und des Rahmenplanes für die Hafenwestseite, - diverse Grundstücksankäufe. Dennoch konnten nicht alle geplanten Maßnahmen innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens realisiert werden. Insbesondere folgende Projekte sind noch offen oder in der Umsetzung: - Neubau des Amtes 2 - Umgestaltung der Freiflächen Hafenwestseite Die bereits erzielten Fortschritte zeigen, dass die Sanierungsgebiete aus Neustädter Sicht bisher ein großer Erfolg sind. Eine Verlängerung der Laufzeiten bis 2029 ist nun notwendig, um insbesondere die beiden großen begonnenen Maßnahmen Amt 2 und Hafenwestseite abschließen zu können und die angestrebten städtebaulichen Ziele weitestgehend vollständig zu erreichen. Durch die Verlängerung der Durchführung der Sanierung entstehen keine zusätzlichen Kosten. Beschlussvorschlag:Auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Frist zur Durchführung der Maßnahmen in den Sanierungsgebieten „Altstadt“ und „Hafenwestseite“ um 5 Jahre zu verlängern. Die Sanierung soll bis 2029 weiter durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine
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