Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Vorsitzende des Stadtwerkeausschusses Herr Hoff erläutert gemäß Vorlage die Vor- und Nachkalkulation sowie den geänderten Beschluss aus der Vorberatung. Es werde mit den Erhöhungen im Abwasserbereich auch das Ziel verfolgt, die Zweitwohnungsbesitzer stärker an der Umlage zu beteiligen.
Diskussion: keine
Beschluss: 1. Die Gebührenkalkulation wird gebilligt. 2. Die 2. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung wird mit folgenden Änderungen beschlossen: - § 24 Abs. 1 BSG erhält folgende Fassung: Die monatliche Grundgebühr wird berechnet je Wasserzähler mit 4,80 € pro 1 m³/h Nenndurchflussmenge Qn, bzw mit 3,00 € pro 1 m³/h Dauerdurchflussmenge Q3 - § 24 Abs. 2 BSG wird wie folgt neu gefasst: Die Zusatzgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung nach § 17 beträgt 3,59 €/m³
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
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