Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der stellvertretende Vorsitzende des Tourismusausschusses Herr Hoff verweist auch hier auf die der Neufassung zugrundeliegenden Kalkulation des TOP 16 und erläutert die neue Namensgebung der Abgabe. Er verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage und führt kurz zu der Vorberatung im Fachausschuss aus.
Diskussion: Herr Vowe erklärt, dass die CDU-Fraktion, sämtliche Gemeinden im TALB-Gebiet und die landeseigene Tourismusagentur die Regelung empfehlen, An- und Abreisetage als nur einen Abrechnungstag zu werten. Auch die Sylter Mustersatzung sähe dieses vor. Er beantragt § 4 Abs. 1 entsprechend zu ändern. Da kostenneutral zu kalkulieren sei, führe dieses auch zu einer Änderung des Abgabensatzes je Aufenthaltstag im Saisonverlauf in § 5 sowie einer Änderung in § 4 Abs. 1 Satz 2 zur Jahreskurabgabe.
Bürgermeister Spieckermann erläutert den grundsätzlichen Regelungsvorbehalt der Gemeinden durch Satzungserlass. Die laufende Rechtsprechung zu der Thematik An- und Abreisetag sei im Fachausschuss erklärt worden. Man müsse das Ansinnen der Übernachtungs- und Tagesgäste in der Abwägung gegenüberstellen. Frau Heß hebt hervor, dass die Rechtssicherheit der Satzung als übergeordnetes Ziel zu sehen sei. KUBUS habe mit der Empfehlung der Abrechnung der An- und Abreisetages als volle Tage die Rechtsprechung im Nachbarbundesland Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigen wollen. Die Sylter Satzung sei im Übrigen in Bezug auf das Meldescheinwesen als Mustersatzung durch den TVSH empfohlen worden. Sie verdeutlicht, dass die ungewichteten Umlageeinheiten von 774.809 Übernachtungen bei getrennten An- und Abreisen auf 691.375 Umlageeinheiten bei zusammenberechneter An- und Abreise zu reduzieren wären. Bei den gewichteten Umlageeinheiten erfolge eine Reduzierung von 701.377 auf 630.291. Der in Relation zu den Umlageeinheiten berechnete Eigenanteil der Stadt erhöhe sich jedoch in Folge dessen von 35,85 % bzw. 1.046.238,80 € auf 38,51 % bzw. 1.123.907,50 €. Die Änderung des Beschlussvorschlages führe zu indirekten Mehrausgaben in Höhe von etwa 80.000 €. Auch bestehe die Gefahr einer in der kommenden Nachkalkulation zu berücksichtigenden Überdeckung.
Herr Hoff führt an, dass das meiste Geld von den Übernachtungsgästen komme und eine Ungleichbehandlung eben nicht erkennbar sei, wenn dem Änderungsantrag gefolgt werde. Der Übernachtungstourismus sollte aus Wertschöpfungsüberlegungen heraus gegenüber dem Tagestourismus gefördert werden. Im Übrigen sei die von der KUBUS und der Verwaltung angeführte Rechtsprechung nicht für Schleswig-Holstein ergangen und der Dachverband der Touristiker habe auch an die Stadt Neustadt in Holstein als Mitglied die Sylter Mustersatzung mit abweichender Regelung zu den An- und Abreisetagen weitergegeben. Es sei unvorstellbar, dass dieses erfolgte, wenn hierin eine Rechtsunsicherheit bestünde. Er kritisiert, dass diese Mustersatzung einerseits nicht der Selbstverwaltung vorgelegt wurde und andererseits der Selbstverwaltung stets gesagt wurde, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur getrennten Berechnung der An- und Abreisetage vorhanden sei. Erst auf Rückfrage räumte die KUBUS ein, dass die Gemeinde entscheiden könne. Vermieter und Gäste würden wieder zu bisherigen Abrechnungsvariante von An- und Abreisetage als einen Tag zurückkehren wollen. Auch er wolle insofern für den Antrag der CDU-Fraktion werben wollen.
Auf Antrag von Herrn Klemp unterbricht der Vorsitzende die Sitzung für fraktionsinterne Abstimmungsgespräche von 20:20 Uhr bis 20:30 Uhr.
Mit Wiederaufnahme der Sitzung erläutern Herr Weide und Frau Giszas, dass die SPD-Fraktion dem Änderungsantrag nicht folgen werde und bei der derzeitigen Regelung bleiben wolle. Herr Weide führt vorrangig Überlegungen zu dem Gleichberechtigungsgrundsatz an, der bei Tages- und Übernachtungsgästen berücksichtigt werden müsse. Frau Giszas ergänzt, dass man wegen den bei einer Rückänderung entstehenden Mehraufwendungen der Stadt für den städtischen Eigenanteil alleine schon aus Konsolidierungsgründen nicht zustimmen könne.
Frau Heß und Bürgermeister Spieckermann erläutert auf Bitten des Gremiums erneut die vorgelegte Tabelle, aus der die Erhöhung des städtischen Eigenanteils von 1.046.268,80 € auf 1.123.907,50 durch die logische Berücksichtigung der sich dann ändernden Umlageeinheiten bei Wechsel der Abrechnung der An- und Abreisetage hervorgeht. Die Stadtverordnetenversammlung bestimme letztendlich über die Satzung den Eigenanteil.
Herr Hoff führt an, dass auch die Höhe des Eigenanteiles in der Satzung beschlossen werden könne und eine Bereinigung über die kommende Kalkulation erfolgen werde. Weiter unterstreicht er die bereits mit seinem vorhergehenden Wortbeitrag dargelegte Argumentation hinsichtlich eines zu bevorzugenden Übernachtungstourismus.
Herr Thiele erwidert, dass der Einsatz für den Übernachtungstourismus angesichts eines höheren Eigenanteils der Stadt letztendlich auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger gehe, die die Stadtverordneten gewählt hätten.
Nach weiteren Wortbeiträge der Herren Hoff, Spieckermann und Frau Giszas lässt der Vorsitzende entsprechend des vorgelegten CDU-Änderungsantrags wie folgt abstimmen:
Beschluss: Der Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein wird wie folgt geändert: - § 4 Abs. 1, letzter Satz: Der Anreisetag wird als voller Tag berücksichtigt; der Abreisetag wird nicht berücksichtigt. - § 4 Abs. 1 Satz 2: Die Jahreskurabgabe beträgt 75,60 € je Person - § 5 Satz 1: Der Abgabensatz je Aufenthaltstag beträgt in der
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 8 Enthaltungen: 0
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