Beschluss:
Der Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein wird wie folgt geändert:
- § 4 Abs. 1, letzter Satz: Der Anreisetag wird als voller Tag berücksichtigt; der Abreisetag wird nicht berücksichtigt.
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Die Jahreskurabgabe beträgt 75,60 € je Person
- § 5 Satz 1: Der Abgabensatz je Aufenthaltstag beträgt in der
a) Vorsaison = 1,60 €
b) Hauptsaison = 2,70 €
c) Nachsaison = 1,60 €