1. Der Bebauungsplan Nr. 97– Museum „für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens“ (s. Geltungsbereich) soll im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB aufgestellt werden:
Es soll die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung des Museums geschaffen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach §13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
09.11.2023 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
1. Der Bebauungsplan Nr. 97– Museum „für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens“ (s. Geltungsbereich) soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden:
Es soll die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung des Museums geschaffen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
23.11.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 14 - geändert beschlossen
Beschluss:
1.Der Bebauungsplan Nr. 97 – Museum „für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens“ (s. Geltungsbereich, der jedoch bis zur Linie Haakengraben 8 zu beschränken ist) soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden:
Es soll die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung des Museums geschaffen werden.
2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3.Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):
gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 35 - davon anwesend: 27
Ja-Stimmen: 17Nein-Stimmen: 10 Enthaltungen: 0
Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.