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Auszug - Bebauungsplan Nr. 97 - Museum "für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:43 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3117/23 Bebauungsplan Nr. 97 - Museum "für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/3116/23
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Rieger führt aus, dass die Neuaufstellung des B-Planes für die Erweiterung des Cap-Arcona-Museums erforderlich ist. Ziel der Verwaltung sei es, den Bebauungsplan schnell und sicher aufzustellen. Dabei sei eine größtmögliche Flexibilität z.B. für einen architektonischen Wettbewerb sinnvoll.

Die Stadtplanung agiere in diesem Fall sehr großzügig gegenüber dem Hochbau. Im Falle des Grundstücks Ziegelhof 1 a stelle sich die Frage, wie nah ein Gebäude an ein Nachbargebäude heranrücken könne. Auch mögliche Standorte beispielsweise für einen Aufzug- oder Abluftschacht müssen Berücksichtigung finden.

Der Hochbau könne flexibel agieren, auch wenn es sich um eine Angebotsplanung, die nur den rechtlichen Rahmen abstecke, handele. Die rosa dargestellten Flächen sind dem Gemeinbedarf gewidmet. Die blaue Linie markiere die Baugrenze.

Herr Greve begrüßt, dass Die Stadt Neustadt in Holstein eine eigene Bauaufsichtsbehörde hat.

Herr Reichert möchte, dass der obere Teil des Flurstücks 22 nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt.

 


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 - Museum für das Gebiet südlich des Ziegelhofes

und nördlich des Haakengrabens“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0