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Auszug - Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 09.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:43 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3099/23 Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/2628/21-1
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
Bearbeiter/-in: Bünning, Niclas  2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
   4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
   Nachhaltigkeitsmanagement

Bericht:

Herr Bünning berichtet über den Werdegang und den aktuellen Sachstand des Integrierten Klimaschutzkonzepts anhand einer Präsentation. Von Juli 2022 bis Ende 2023 wurde das vorliegende IKSK erarbeitet. Es gab mehrere Veranstaltungen und Workshops sowie eine Info-Veranstaltung zusammen mit dem Nachhaltigkeitsmanagement, bei denen die Selbstverwaltung und die Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen und Vorstellungen einbringen konnten.

Ziel des Klimaschutzkonzepts sei es, die Kohlendioxid-Emissionen bis 2035 auf unter eine Tonne pro Einwohner und Jahr zu reduzieren. Das Büro Zeitengrad habe als externes Fachbüro an der Erstellung des Klimaschutzkonzepts mitgewirkt.

Die Kommunale Wärmeplanung und die Umweltbildung an Schulen seien wichtige Bausteine des Klimaschutzkonzepts, die bereits begonnen hätten.

Das 117 Seiten umfassende Integrierte Klimaschutzkonzept beinhalte eine Treibhaus-Bilanzierung und verschiedene Handlungsfelder des Klimaschutzes, welche im Maßnahmenkatalog auftauchen. Im Handlungsfeld Wärmewende gehe es neben der Kommunalen Wärmeplanung vor Allem um den Sanierungsbedarf städtischer Liegenschaften.

Beim Handlungsfeld Stromwende liege der Fokus auf der Ausweitung der Photovoltaik, der Energieeinsparung sowie des Energiemanagements.

Das Handlungsfeld Mobilitätswende beinhalte den Ausbau der Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität und die Verbesserung der Bedingungen für Fußgänger und Radfahrer.

Das Handlungsfeld Konsumwende sei eher ein Thema des Nachhaltigkeitsmanagements, müsse aber dennoch im Klimaschutzkonzept auftauchen.

Das Themenfeld Klimaanpassung umfasse insbesondere den Küsten- und Hochwasserschutz, die Regenwassernutzung, das Abfedern der Folgen von Hitzeperioden und die Stärkung des Stadtgrüns.

Im Themenfeld Beteiligung/Partizipation werden das Umwelthaus mit seiner überregionalen Bedeutung für die Umweltbildung und mögliche Runde Tische zu Klimaschutzthemen benannt.

Letztlich strebe das Klimaschutzkonzept die Verstetigung der Stelle des Klimaschutzmanagements an, um mit einer weiteren Förderung der Personalkosten für 3 Jahre, die Umsetzung von ersten Maßnahmen zu realisieren.

Die Aufstellung des Klimaschutzkonzepts an sich habe noch keine finanziellen Auswirkungen.

 

Diskussion:

Herrn Albers ist auf Seite 21 des Klimaschutzkonzepts aufgefallen, dass nur 5,9 % der in Neustadt verbrauchten Energie aus regenerativen Quellen kommt.

Herr Bünning erwidert, dass sich die genannten Werte ausschließlich auf Neustadt in Holstein beziehen.

So gebe es im Stadtgebiet nur eine Windkraftanlage und vergleichsweise wenig PV-Anlagen. Die vom MHKW bereit gestellte Wärmeenergie sei in der Bilanzierung nicht enthalten. Hier gelte es Photovoltaik-Anlagen auszubauen.

Herr Rieger ergänzt, dass es sich um eine rein rechnerische Darstellung handele. Es könne nicht bemessen werden wo genau regenerativer Strom ankommt.

Herr Greve vertritt die Auffassung, dass alle Möglichkeiten der regenerativen Stromerzeugung genutzt werden sollten. Insofern gebe es bereits jetzt finanzielle Auswirkungen, ausgelöst durch den Klimawandel.

Herr Spieckermann ergänzt, dass die Kommunale Wärmeplanung beauftragt wurde und die Ergebnisse Mitte 2024 vorliegen werden. Die Stadt Neustadt in Holstein habe damit bereits eine Vorreiterfunktion.

Herr Albers ist der Auffassung, dass die Energiewende am Ende positive finanzielle Auswirkungen haben werde. Er kritisiert, dass nicht erkennbar wird, was im Bereich Klimaschutz sowieso schon gemacht wird und wie private Haushalte eingebunden werden können.

Er stellt infrage ob ein Klimaschutzmanagement unbedingt notwendig ist, und er ist nicht überzeugt das der vorgegebene richtig ist.

Herr Reichert vertritt die Meinung, dass die Gestaltungssatzung den Ausbau von PV-Anlagen im Innenstadtbereich verhindert. Des Weiteren seien Aufpflasterungen von Straßenoberflächen keine Maßnahme, die dem Klimaschutz dient.

Für Herrn Kremp ist es ausgeschlossen, dass sich sechs Leute innerhalb der Stadtverwaltung mit Klimaschutzmaßnahmen beschäftigen.

Herr Hoppert berichtet, dass im AfgA nur der erste Satz des Beschlussvorschlags eine Mehrheit fand und der zweite Satz gestrichen wurde.

Herr Heckel lässt daraufhin getrennt über den ersten und den zweiten Satz des Beschlussvorschlages abstimmen.

 


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1. Das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung bis 20.36 Uhr.