Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, inwieweit im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen neu anzupflanzende Bäume nicht ausschließlich im Bereich der vom Kreis zugewiesenen Ausgleichsfläche bei Gremersdorf angepflanzt werden müssen, sondern auch im Stadtgebiet von Neustadt in Holstein zur Herstellung eines „Stadtwaldes“ angepflanzt werden können.
19.08.2021 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 15 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, inwieweit laut durch F-Plan Aufstellung aktualisiertem Landschaftsplan Flächen für eine Aufforstung zur Verfügung stehen, die
sich im Eigentum der Stadt Neustadt in Holstein befinden
durch die Stadt Neustadt in Holstein erworben werden könnten
oder im Bereich Nördlicher Lübscher Mühlenberg durch den Investor im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden könnten bzw. er eine Aufforstung selbst übernehmen würde