Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:Am 10.06.2021 beschloss der Planungs-, Umwelt und Bauausschuss, die Entscheidung über einen Antrag auf Förderung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes zu vertagen. Die Verwaltung werde um eine erweiterte Vorlage gebeten.
Die Ereignisse der letzten Wochen und Monate zeigen, wie wichtig das Thema Klimaschutz für die Gesellschaft ist. Unwetter, Starkregen, Hochwasser und Hitze haben uns das deutlich gemacht. Klimaschutz ist das drängendste Thema im Moment. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, eine Stelle für den Klimaschutz für zwei Jahre in den Stellenplan aufzunehmen, um ein integratives Klimaschutzkonzept für die Stadt Neustadt in Holstein zu erstellen. Für jede Kommune ist die Umsetzung der Klimaschutzziele eine zentrale Aufgabe.
Abgrenzung Nachhaltigkeitsmanagement und Klimaschutzmanagement:
Aufgaben Klimaschutzmanager*in:
Berufliche Qualifikation / Voraussetzung Klimaschutzmanager*in
Auflistung Klimaschutzmanager*innen in der Region:
Kommunen in der Verpflichtung zum Klimaschutz: Zitat aus dem Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit der Umweltministerkonferenz am 7.6.2021. (bereitgestellt der Klimaschutzmanagerrinnen des Kreises OH):
„Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben in dem Gespräch ausgeführt, dass als Folgerung aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.2021 (siehe das Bezugsrundschreiben Nr. 426/2021) der Klimaschutz in den Landkreisen, Städten und Gemeinden gestärkt werden müsse. Damit die kommunale Ebene zur Erreichung der künftigen Klimaschutzziele (siehe das Bezugsrundschreiben Nr. 488/2021) einschließlich steigender Ausbauziele für die erneuerbaren Energien beitragen könne, müssten die Kommunalverwaltungen durch die Länder entsprechend gut ausgestattet werden. Eine fortgesetzte Förderung allein durch Projektmittel vor allem des Bundes sei nicht ausreichend.“
Aufgaben der Klimaschutzmanagerinnen des Kreises Ostholstein S. Seite 75 im Klimaschutzkonzept des Kreises:
Vernetzung (mit Kommunen / Wirtschaft / Akteuren in der Region / AG Klimaschutz) Da die Kreisverwaltung selber nur wenig direkten Einfluss auf die Umsetzung von Maßnahmen im Klimaschutz hat, wird sie die Vernetzung mit Akteuren im Kreisgebiet vorantreiben (…).
Beratung / Information / Motivation (Kommunen / Priv. HH / Wirtschaft / Tourismus) Der Kreis sieht sich als Dienstleister für seine Kommunen, Einwohner und Unternehmen. Daher will die Kreisverwaltung Informationen zum Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bereitstellen. Kreisangehörige Kommunen sollen zu Klimaschutz und Klimaanpassung beraten und passende Förderkulissen vermittelt werden, um die Umsetzungsintensität in diesem Bereich zu erhöhen. (…)
Mit Hilfe der festgelegten Ziele, Schwerpunkte und Handlungsansätze lassen sich die Klimaschutzaktivitäten fokussiert voranbringen. Sie dienen als Orientierung, Motivation und Verpflichtung gleichermaßen und zielen auf eine nachhaltige Gestaltung der Klimaschutzarbeit hin. Zur Zielerreichung bedarf es der politischen Legitimation und Unterstützung der entsprechenden kommunalen Entscheidungsorgane.
Subsummierend bleibt festzustellen, dass das Klimaschutzmanagement des Kreises Ostholstein vernetzend, beratend, informierend, motivierend für die Kommunen tätig wird. Es handelt sich aber nicht um eine Aufgabe des Kreises Ostholstein ein integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Neustadt in Holstein zu erstellen. Damit würde die Stadt ihre grundgesetzliche verankerte Selbstverwaltungsgarantie an den Kreis abgeben.
Kosten Klimaschutzmanager*in: Personalkosten EG11 - 71.000 €
35.500 € Personalkosten während der ersten Förderperiode von 2 Jahren
Budget: Während der ersten Förderperiode, die zur Erstellung einer THG-Bilanzierung, sowie eines Klimaschutzkonzeptes mit einem entsprechenden Maßnahmenkatalog vorgesehen ist, ist kein eigenes Budget erforderlich. Die zur Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Investitionen, sind aus den Haushaltsbudgets der entsprechenden Ämter zu finanzieren (z.B. Umstieg auf Grünstrom in allen Verwaltungsgebäuden, zahlt nicht der/die Klimaschutzmanager*in). Eventuelle Ausgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit könnten über das Budget der Nachhaltigkeitsmanagerin abgedeckt werden. Da diese für nachhaltige Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung zuständig ist und der Klimaschutz einen Teilbereich davon abdeckt, wäre hier nur mit einem geringen zusätzlichen Betrag zu rechnen.
Nach Ablauf der Förderung des KSM (Erstvorhaben): Perspektivisch kann angedacht werden, bei Bedarf die Aufgaben des Klimaschutzmanagers und die im Bauamt angesiedelten Aufgaben Umwelt/Stadtgrün/Spielplätze organisatorisch im Bauamt zusammen zu führen. Die Stelle würde dann auch die Umsetzung der in anderen Ämtern und den beiden Eigenbetrieben der Stadt eigenverantwortlich umzusetzenden Einzelmaßnahmen begleiten und im Klimaschutzbericht zusammenfassen. Darüber und über spätere konkrete Aufgaben und Arbeitszeitanteile kann erst nach Vorlage des Klimaschutzkonzeptes beraten und entschieden werden, da sich der Umfang der Aufgaben daraus ableiten lässt.
Gegenüberstellung Kosten Klimaschutzmanager*in vs. externe Vergabe
* Eine CO2-Bilanzierung stellt die Grundlage für ein integriertes Klimaschutzkonzept dar und dient zur Erhebung und dem Monitoring von THG-Emissionen. Diese trägt ohne abgeleitete Handlungsempfehlungen sowie einem Maßnahmenkatalog jedoch nicht zur Definition, Umsetzung oder Erreichung von Klimaschutzzielen bei, sodass weitere Arbeitsschritte nach einer ersten Erhebung notwendig sind. Daher wurde hier ein Angebot für eine CO2-Bilanzierung sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen eingeholt. Dies ist gleichzusetzen mit den Tätigkeiten, die der KSM übernehmen würde.
Beschlussvorschlag:Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Erstantrag auf Förderung eines Klimaschutzmanagers zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Dauer von zwei Jahren zu stellen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |