Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Begründung für den Antrag kann dem anliegend beigefügten Schreiben entnommen werden. Es ist grundsätzlich zwischen straßenbegleitenden Einzelbäumen und Aufforstungen oder Wald zu unterscheiden. Bezogen auf Einzelbäume; beispielsweise in der Straße Am Heisterbusch oder zwischen Bahnhof und Hafenwestseite, war es bisher immer möglich, die erforderlichen Ersatzanpflanzungen an gleicher oder anderer Stelle im Stadtgebiet von Neustadt in Holstein zu realisieren. Anders ist die Situation bei Flächen die sich für eine Erstaufforstung beziehungsweise die Anlegung von Wald eignen. Hier stehen aktuell aus Sicht der Verwaltung keine geeigneten Flächen, die im Eigentum der Stadt stehen, zur Verfügung. Die zuletzt durchgeführten Aufforstungen im Stadtgebiet wie die Erweiterung Dittmerwald oder die Aufforstung der Ponauschen Berge waren jeweils Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in den B-Plan-Gebieten Mastkobener Weg bzw. Bültsaal. Eignungsflächen für Aufforstungen sind dem Landschaftsplan, der mit der F-Plan-Neuaufstellung aktualisiert wurde, zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, inwieweit im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen neu anzupflanzende Bäume nicht ausschließlich im Bereich der vom Kreis zugewiesenen Ausgleichsfläche bei Gremersdorf angepflanzt werden müssen, sondern auch im Stadtgebiet von Neustadt in Holstein zur Herstellung eines „Stadtwaldes“ angepflanzt werden können. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
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