Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Datum: Do, 19.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 23:15 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragen      
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 10.06.2021  
SI/2074/21  
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 10.06.2021  
SI/2074/21  
Ö 5  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 6  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 6.1  
Richtfest KGN      
Ö 6.2  
Termin Richtfest KiGa Lüb'scher Mühlenberg      
Ö 6.3  
Termin Sondersitzung Küsten- und Hochwasserschutz      
Ö 6.4  
Eröffnung Skulpturen Triennale      
Ö 6.5  
Lichtsignalanlage Ostring/Kirchhofsallee      
Ö 6.6  
Fördermittel OGS      
Ö 6.7  
Termin "Aktion Saubere Landschaft"      
Ö 6.8  
Veranstaltung zum Thema "Munition im Meer"      
Ö 6.9  
Korbinians-Äpfel      
Ö 6.10  
Bürger/innendialog zum Thema Klimaschutz      
Ö 6.11  
Gefahrenbäume im Schaarwald und weitere Durchforstungsmaßnahmen      
Ö 7  
Anfragen und Verschiedenes      
Ö 7.1  
Radverkehrskonzept      
Ö 7.2  
Straßenbeleuchtung Reiferbahn      
Ö 7.3  
Radwegbeschilderung Pelzerhaken      
Ö 8  
Verbot von Schottergärten; Antrag der Fraktionen Bürgergemeinschaft Neustadt e.V. und Bündnis 90 / Die Grünen Neustadt  
Enthält Anlagen
VO/2661/21  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Siehe beigefügten Beschlussvorschlag der Fraktionen Bürgergemeinschaft Neustadt e.V. und Bündnis 90 / Die Grünen wonach „in allen neu zu beschließenden oder zu überarbeitenden B-Plänen der Stadt im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ein Verbot der sog. Schottergärten und anderer Versiegelungen von Grünflächen insbesondere in Vorgärten verankert wird“.

  1. Die Verwaltung wird gebeten, den § 8 Abs. 1 Satz 1 der Landesbauordnung (LBO) in allen Bauleitplanverfahren zu beachten und die Umsetzung zu fördern.

Danach sind die nicht zu überbauenden Flächen der bebauten Grundstücke:

a)      wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und

b)      zu begrünen oder zu bepflanzen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.

  1. Die Verwaltung wird gebeten, unter Bezug auf § 8 Abs. 1 Satz 2 LBO die Gestaltung der Grünflächen durch örtliche Bauvorschriften näher zu regeln.
  2. Diese Bauvorschriften sollen bei allen künftig neuen oder zu ändernden Bebauungsplänen wirksam werden.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, die negativen Auswirkungen einer nicht notwendigen Versiegelung von Grünflächen über ein geeignetes Kommunikationsmedium der Bevölkerung zu erläutern. Dabei geht es nicht nur um Verbote, sondern auch um mögliche, ökologisch sinnvolle Alternativen für Gartenbesitzer:innen im Sinne einer Bürger:innenberatung (z.B. Blühwiesen und ökologische Steingärten). Zur Umsetzung einer Bürger:innenberatung ist es durchaus erwünscht, den BUND mit dem Umwelthaus einzubeziehen.
  4. Die Verwaltung wird gebeten, auch die Überwachung einer solchen Vorschrift bei den Bauvorhaben sicherzustellen.
  5. Die Verwaltung wird gebeten, zu dieser Thematik im 4. Quartal 2021 ein Gesamtkonzept zu erarbeiten und im PUBA vorzustellen.

 

 

 

   
    19.08.2021 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 8 - abgelehnt
   

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Beschlussempfehlung für den Hauptausschuss:  

Siehe beigefügten Beschlussvorschlag der Fraktionen Bürgergemeinschaft Neustadt e.V. und Bündnis 90 / Die Grünen wonach „in allen neu zu beschließenden oder zu überarbeitenden B-Plänen der Stadt im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ein Verbot der sog. Schottergärten und anderer Versiegelungen von Grünflächen insbesondere in Vorgärten verankert wird“.

  1. Die Verwaltung wird gebeten, den § 8 Abs. 1 Satz 1 der Landesbauordnung (LBO) in allen Bauleitplanverfahren zu beachten und die Umsetzung zu fördern.

Danach sind die nicht zu überbauenden Flächen der bebauten Grundstücke:

a)      wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und

b)      zu begrünen oder zu bepflanzen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.

  1. Die Verwaltung wird gebeten, unter Bezug auf § 8 Abs. 1 Satz 2 LBO die Gestaltung der Grünflächen durch örtliche Bauvorschriften näher zu regeln.
  2. Diese Bauvorschriften sollen bei allen künftig neuen oder zu ändernden Bebauungsplänen wirksam werden.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, die negativen Auswirkungen einer nicht notwendigen Versiegelung von Grünflächen über ein geeignetes Kommunikationsmedium der Bevölkerung zu erläutern. Dabei geht es nicht nur um Verbote, sondern auch um mögliche, ökologisch sinnvolle Alternativen für Gartenbesitzer*innen im Sinne einer Bürger:innenberatung (z.B. Blühwiesen und ökologische Steingärten). Zur Umsetzung einer Bürger:innenberatung ist es durchaus erwünscht, den BUND mit dem Umwelthaus einzubeziehen.
  4. Die Verwaltung wird gebeten, auch die Überwachung einer solchen Vorschrift bei den Bauvorhaben sicherzustellen.
  5. Die Verwaltung wird gebeten, zu dieser Thematik im 4. Quartal 2021 ein Gesamtkonzept zu erarbeiten und im PUBA vorzustellen.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

zu den Punkten 1. Bis 5.:

Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 1

zum Punkt 6.:

Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 1

 

 

 

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Ö 9  
Antrag auf Förderung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes  
VO/2628/21-1  
Ö 10  
Neufassung der Straßenreinigungssatzung inkl. Gebührensatzung (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2637/21  
Ö 11  
Fällung von Gehölzen im Bereich der Wetterstation; Antrag des DWD  
Enthält Anlagen
VO/2663/21  
Ö 12  
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Windtree" auf dem Kreisverkehr vor den SWNH  
Enthält Anlagen
VO/2651/21  
Ö 13  
Oberflächenertüchtigung der Hochtorstraße hier: Betrachtung der Varianten  
VO/2649/21  
Ö 14  
Antrag der CDU-Fraktion zur Installation einer Flutlichtanlage und Erneuerung der Umlaufbahn an der Sportstätte Gogenkrog  
Enthält Anlagen
VO/2665/21  
Ö 15  
Anpflanzung eines Stadtwaldes; Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen  
Enthält Anlagen
VO/2666/21  
N 16     (nichtöffentlich)      
N 16.1     (nichtöffentlich)      
N 16.2     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2021_08_19 Umsetzung von Beschlüssen (454 KB)