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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragen |
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Ö 3 |
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Niederschrift der Sitzung vom 28.05.2020 |
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SI/1596/20 |
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Ö 4 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 28.05.2020 |
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SI/1596/20 |
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Ö 5 |
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Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen |
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Ö 6 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 6.1 |
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Neubau Küstengymnasium |
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Ö 6.2 |
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Neubau Verwaltungsgebäude |
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Ö 6.3 |
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Ausbau Kirchhofsallee |
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Ö 6.4 |
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Kindergarten Lübscher Mühlenberg |
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Ö 6.5 |
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SO Sport und Freizeit Pelzerhaken |
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Ö 6.6 |
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380 kV-Ostküstenleitung |
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Ö 6.7 |
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Tiefbaumaßnahmen im Stadtgebiet |
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Ö 6.8 |
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Fußgängerüberweg Pelzerhaken |
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Ö 6.9 |
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Baumpflanzungen im Stadtgebiet |
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Ö 7 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 (Am Kiebitzberg),
hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2442/20 |
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Ö 8 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 (Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2444/20 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 85 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsvorschlag (Beschlussempfehlungen) ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 85 für das Gebiet "nördlich des Rettiner Weges, östlich des Ostrings (Einzelhandelsstandort Rettiner Weg)", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begrün-dung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www. https://www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Verwaltung/Stadtbauamt/Stadtplanung.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. |
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27.08.2020 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 85 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsvorschlag (Beschlussempfehlungen) ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 85 für das Gebiet "nördlich des Rettiner Weges, östlich des Ostrings (Einzelhandelsstandort Rettiner Weg)", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www. https://www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Verwaltung/Stadtbauamt/Stadtplanung.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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24.09.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 85 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsvorschlag (Beschlussempfehlungen) ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 85 für das Gebiet "nördlich des Rettiner Weges, östlich des Ostrings (Einzelhandelsstandort Rettiner Weg)", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begrün-dung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www. https://www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Verwaltung/Stadtbauamt/Stadtplanung.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40 davon anwesend: 35 Ja-Stimmen: 35 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Herr Kraatz war bei der Abstimmung nicht anwesend. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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Ö 9 |
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Radverkehrskonzept für das gesamte Stadtgebiet
hier: Bericht über den bisherigen Arbeitsstand |
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VO/2457/20 |
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Ö 10 |
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1. Änderung B-Plan Nr. 90 (Nördlicher Lüb'scher Mühlenberg),
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses |
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VO/2447/20 |
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Ö 11 |
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private Grünflächen B-Plan 83, Einhaltung von Festsetzungen (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2441/20 |
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Ö 12 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 12.1 |
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Bebauung Waschgrabenallee |
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Ö 12.2 |
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Bäderbahn |
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N 13 |
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(nichtöffentlich) |
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N 13.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 14 |
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(nichtöffentlich) |
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N 15 |
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(nichtöffentlich) |
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