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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 (Am Kiebitzberg), hier: Satzungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2442/20 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 (Am Kiebitzberg),
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Buchwald erläutert die Festsetzungen des B-Planes. Der Seniorenbeirat hatte sich für die Schaffung eines Gehweges eingesetzt. Hierfür wurde ein Gehrecht auf privaten Flächen im B-Plan festgesetzt. Im Rahmen der 2. öffentlichen Auslegung ist nur eine Ergänzung der Begründung erfolgt.

Herr Dr. Pasenau erkundigt sich nach zwei im Plan dargestellten Knickdurchbrüchen.

Frau Giszas ergänzt, dass sie beide Durchbrüche schon mehrmals moniert habe.

Herr Buchwald antwortet, dass die beiden Knickdurchbrüche nicht zwangsläufig realisiert werden müssen.

Auf die Frage von Herrn Albers, ob 24 m Knick neu anzulegen sind antwortet Herr Buchwald, dass dies nur dann der Fall sei, wenn zwei Durchbrüche geschaffen werden. 

 

 

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Beschluss:

 

 

 

1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Die Stellungnahme des Kreises Ostholstein vom 28.05.2020 wird berücksichtigt:

Zu 1. Bauleitplanung:

In der Begründung wird auf die Immissionen durch die Nutzung des Hubschrauberlandeplatzes folgendermaßen eingegangen: „Südwestlich des Plangebietes befindet sich auf dem Gelände des „Klinikums Neustadt“ (Schön-Klinikum) ein Landeplatz für die Rettungshubschrauber, die das Klinikum anfliegen. Da sämtliche Baugebiete innerhalb der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 als „Sonstiges Sondergebiet Klinik“ festgesetzt sind und sich im Eigentum der Schön-Klinik befinden, dient dieser Hubschrauberlandeplatz dem festgesetzten Sondergebiet. Nutzungskonflikte sind daher nicht zu erwarten. Die durch die Rettungshubschrauber und somit indirekt durch das Klinikum selbst verursachten Emissionen sind vom Betreiber des Klinikums hinzunehmen.“

Zu 2. Bodenschutz:

Die genannten Punkte im Sinne des vorsorgenden Bodenschutzes nach §§ 1, 4 und 7 des Bundesbodenschutzgesetzes werden in die Begründung aufgenommen.

 

Die übrigen vorgebrachten Stellungnahmen enthielten keine Bedenken oder Anregungen, so dass darüber nicht abzuwägen ist. 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet „Kiebitzberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

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