Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Radverkehrskonzept für das gesamte Stadtgebiet hier: Bericht über den bisherigen Arbeitsstand  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 27.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2457/20 Radverkehrskonzept für das gesamte Stadtgebiet
hier: Bericht über den bisherigen Arbeitsstand
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Rieger referiert über den derzeitigen Zwischenstand bei der Erstellung des Radverkehrskonzeptes mittels einer Präsentation. Das Konzept wurde in 2019 begonnen und wird seitens der Stadt durch einen gut besetzten Arbeitskreis begleitet. Im September soll es die 4. Arbeitskreissitzung geben. Das beauftragte Büro Argus wird in den Ausschuss kommen und die geäußerten Rückmeldungen in das Radverkehrskonzept einarbeiten. Das Konzept soll mehrheitsfähig und umsetzbar sein. Bei der Aufstellung wurden für Teilbereiche der Stadt Korridore gebildet, die zunächst getrennt betrachtet werden. Die verschiedenen Korridore werden erläutert. Die Ortsteile Pelzerhaken und Rettin werden im Konzept nicht behandelt.

Herr Rieger erläutert den westlichen Korridor mit seinen Quell- und Zielpunkten. Bei der Untersuchung der Eutiner Str. stellte sich heraus, dass diese aus Sicht der Radfahrer mit verschiedenen Mängeln behaftet ist. Als Ausweichstrecke wird der Weg entlang des Marine-Geländes angesehen. Am Beispiel der Eutiner Str. werden verschiedene Empfehlungen zur Verbesserung der Verkehrssituation gegeben. So kann eine Mittelinsel die Querung der Eutiner Str. erleichtern. Für die Verbreiterung des Radweges könnten Randbereiche der Grünflächen des Lienau-Parks in Anspruch genommen werden. Veränderte Ampelschaltungen können den Radfahrer gegenüber dem motorisierten Verkehr bevorzugen. Sogenannte „protected bikelanes“, d.h. Radweg mit kleiner Abtrennung, bringen subjektive Sicherheit für Radnutzer, obwohl statistisch belegt ist, dass Radfahren auf der Straße sicherer ist. Die geplante Parallelbrücke für Fußgänger im Rahmen der Neugestaltung der Hafenwestseite sorgt dafür, dass die Fußwege der Bestandsbrücke dann für Radfahrer genutzt werden können. Wenn der LBV in Zukunft die Eutiner Str. ausbauen wird, können aus dem Konzept abgeleitete Verbesserungen für Radnutzer umgesetzt werden.

Der Sandberger Weg, mit beidseitigen aber sehr schmalen Radwegen, kann wegen fehlender Ausbaumöglichkeiten für Radfahrer kaum verbessert werden und soll deshalb eher umfahren werden. Als Alternativstrecke könnte der Rackersberg den Sandberger Weg entlasten.

Für touristische Radrouten wie den Jungfernstieg werden verschiedene Fragestellungen geprüft. Soll der Obere Jungfernstieg ganz den Radfahrern vorbehalten sein? Kann evtl. der Untere Jungfernstieg gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden?

Auch zur Gestaltung von Radrouten wird das Radverkehrskonzept Hinweise geben. So sollten z.B. Gefällestrecken wassergebunden bleiben. Fahrbahn-Verschwenkungen für PKW, wie in Pelzerhaken, vermindern die Geschwindigkeit und erhöhen die Sicherheit für Radfahrer.

Der Zentralkorridor, die sogenannte Innenstadtroute, führt vom Hafen die Brückstraße hoch, um durch die Hochtorstraße und die Kirchhofsallee eine Verbindung bis ins Neubaugebiet zu schaffen.

Im Bereich der Waschgrabenallee können private Flächen vor dem derzeitigen Postgebäude erworben werden, um die Radinfrastruktur attraktiv und sicher herzustellen.

Weiterhin sorgen farblich markierte Überfahrtsbereiche und Aufpflasterungen für mehr Sicherheit beim Radfahren.

Für die Einmündung des Rosengartens in den Rettiner Weg wird das Konzept einen Kreisverkehr vorschlagen. Die Straße Rosengarten selbst soll fahrradfreundlicher gestaltet werden.

Die sogenannten Fahrradstraßen, in Mittel- und Großstädten bereits oft realisiert, geben dem Radfahrer Vorrang vor dem Autofahrer. Mit einem gepflasterten Mittelstreifen wird dem Autofahrer signalisiert, dass die übliche „Verkehrshierachie“ hier nicht gilt.

Am Beispiel des Rettiner Weges wird vorgetragen, dass bei einer Breite des Straßenraums von 11 m ein beidseitiger Radweg beim Vollausbau der Straße kein Problem darstellt.

Letztlich wird darauf verwiesen, dass die Korridore Nord und Ost noch zu bearbeiten sind.

 

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