a) Der städtische Zuschuss zum Mittagessen in den Schulen und städtischen Kitas wird zum 01.01.2021 eingestellt.
alternativ
b) Der städtische Zuschuss zum Mittagessen in den Schulen und städtischen Kitas im bisherigen Umfang wird beibehalten.
alternativ
c) Der städtische Zuschuss zum Mittagessen wird ab dem 01.01.2021 auch für das Essen im Küstengymnasium und in den Kitas und im Hort der freien Träger gezahlt.