Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Raloff erläutert die Vorlage und berichtet, dass sich die Anzahl der Essen erhöht habe. Er merkt an, dass die Verwaltung bewusst drei Beschlussvorschläge gemacht habe. Herr Hüttmann wirft ein, dass der Vertrag mit dem derzeitigen Caterer gekündigt sei und die Anbieter sich preislich unterscheiden würden. Vielleicht wird es die Servicepauschale und den Zuschuss nicht mehr geben. Herr Raloff antwortet, dass andere Anbieter kaum günstiger seien.
Herr Fenner erläutert, dass die Essenspreise gestaffelt seien. Die Preise seien demnach unterschiedlich. Zurzeit liege der Preis für ein Essen zwischen 3,05 € und 3,26 €. Der städtische Zuschuss in Höhe von 0,50 € bzw. 1,00 € würde hiervon noch abgehen. Ab dem 01.01.2021 lägen die Essenspreise wahrscheinlich zwischen 3,30 € bei 3,51 € pro Essen.
Herr Dr. Böckenhauer fragt, ob bei der Variante a) nur der Zuschuss von 0,50 €/1,00 € oder auch für die Servicepauschale gemeint sei.
Herr Raloff antwortet, dass die Servicepauschale sowie der Zuschuss zur Diskussion stehen. Später korrigiert Herr Fenner diese Aussage und sagt, dass die Variante a) nur auf den Wegfall des Zuschusses von 0,50 €/1 € abziele.
Herr Greve merkt an, dass er sich gewünscht hätte, dass es einen Beschlussvorschlag gäbe. Darüber hinaus wundere es ihn, warum es in Neustadt in Holstein keine einheitlichen Regelungen für Kita und Schulen gäbe.
Herr Fenner führt aus, dass die Servicekostenpauschale zum 01.01.2019 eingeführt worden sei. Damals sei eine Zuschusskürzung als Beschlussvorschlag vorgelegt worden, welche seitens des Gremiums aber abgelehnt wurde. Daher gäbe es jetzt mehrere Beschlussvorschläge.
Frau Giszas sagt, dass ihr die Vorlage noch unklar sei und sie die Variante a) so verstanden habe, dass sowohl der Zuschuss als auch die Servicepauschale gestrichen werden solle.
Herr Raloff antwortet, dass es sich bei der Variante a) nur um die 0,50 €/1,00 € handele und die Servicepauschale davon unberührt bleibe.
Herr Fenner fügt hinzu, dass die Servicepauschale ab 2021 in den Einrichtungen teilweise nicht anfallen würde, da dort städtisches Personal die Essensausgabe übernehme. Die Servicepauschale fiele in 2021 für die Grundschule, die Gemeinschaftsschule und die Schule am Rosengarten an. Mit der Servicepauschale würde man das Ausgabepersonal des Caterers mitbezahlen.
Herr Gerthenrich möchte wissen, was die Eltern zahlen müssten, wenn man den Zuschuss sowie die Servicepauschale streichen würde. Herr Fenner bittet um eine Minute, um dieses zu berechnen.
Frau Spiegel stellt fest, dass die städtischen Kosten für die Mittagsverpflegung deutlich gestiegen sind. Die Aufgabe des Ausschusses bestünde darin, zu entscheiden in welche Richtung man gehen möchte. Frau Böckenhauer äußert ihre Meinung, dass der Essenspreis ohne Übernahme der Servicepauschale durch die Stadt nicht vertretbar sei. Doch auch mit Wegfall des städtischen Zuschusses läge man im Bereich eines günstigen Mittagessens. Weiterhin schlägt Frau Böckenhauer vor, den Zuschuss grundsätzlich zu streichen. Jedoch solle der Zuschuss bei sozialschwachen Familien im besten Fall erhalten bleiben. Da dies praktisch nicht umsetzbar sei, stimmt sie der Variante a) zu. Frau Spiegel fügt hinzu, dass es Kitas gäbe, die keinen Zuschuss erhalten würden. Herr Fenner antwortet nun auf die Frage von Herrn Gerthenrich und gibt an, dass der Preis pro Essen um 1,40 € steigen würde. Der Preis pro Essen in den Schulen würde demnach auf 4,90 € steigen.
Frau Böckenhauer fragt nach, ob das Mittagsessen 4,90 € kosten würde, wenn man die Zahlung der Servicepauschale wegfallen ließe. Herr Fenner bestätigt dies.
Herr Hüttmann meint, dass die Neuvergabe der Mittagsverpflegung zu niedrigeren Preisen führen und sich daher diese Diskussion erübrigen könnte.
Herr Schmidt stellt klar, dass es keine Pflichtaufgabe der Stadt Neustadt in Holstein sei, einen Zuschuss zu zahlen. Hierbei handle es sich um eine freiwillige Leistung. Selbstverständlich ist die Mittagsverpflegung wichtig, dennoch müsse man die Aspekte der Haushaltskonsolidierung sowie die angespannte Haushaltsentwicklung aufgrund von Corona berücksichtigen. Weiterhin könne das Rechnungs- und Prüfungsamt diese freiwillige Leistung bemängeln.
Herr Dr. Böckenhauer stellt fest, dass die Streichung der Zahlung der Servicepauschale den Essenspreis zu sehr erhöhen würde. Außerdem zahle die Stadt Neustadt in Holstein auch für die Essensausgabe in der Kita. Daher solle die Servicepauschale weiterhin von der Stadt Neustadt in Holstein gezahlt werden.
Herr Greve geht auf die Aussage von Herrn Schmidt ein und merkt an, dass schulische Angelegenheiten eine hohe Gewichtung hätten und das Rechnungs- und Prüfungsamt diese freiwillige Leistung nicht beanstanden würde. Frau Giszas merkt an, dass ihr die Vorlage immer noch unklar sei. Frau Böckenhauer findet die Vorlage verständlich.
Herr Holtfester bestätigt dies. Es sei klar, dass es lediglich um den Zuschuss von 0,50 €/1,00 € ginge.
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geänderter Beschluss: a ) Der städtische Zuschuss zum Mittagsessen, ausgenommen die Servicepauschale, in den Schulen und städtischen Kitas wird zum 01.01.2021 eingestellt.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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