Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2504/20  

 
 
Betreff: Zuschuss zur Mittagsverpflegung in den Schulen und in den städtischen Kitas
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Fenner, Sander
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
27.10.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten (Haushaltvorberatung) geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Am 07.02.2017 wurde im AfgA beschlossen, dass ein städtischer Zuschuss für das Mittagessen in den städtischen Kitas in Höhe von 0,50 € und in Höhe von 1,00 € für Schul- und Hort-Essen gezahlt wird. Im Jahr 2017 belief sich der städtische Zuschuss auf 31.891 €. Da die Anzahl der Essen in den letzten Jahren stark gestiegen ist, hat sich auch der städtische Zuschuss stark erhöht. Für das Jahr 2021 ist mit 51.900 € an Zuschüssen für das Mittagessen zu rechnen.

Zusätzlich wird seit dem 01.01.2019 eine Servicepauschale in Höhe von 14.994 € übernommen, damit der Essenspreis nicht weiter angehoben werden musste.

Im Jahr 2020 wird aktuell mit Kosten in Höhe von 19.473 € für die Servicepauschale ausgegangen. Im Jahr 2021 steigt die Servicekostenpauschale auf 43.354,08 €.

 

Derzeit besteht eine Ungleichbehandlung dahingehend, dass nur für das Essen in drei Schulen und in den städtischen Kitas ein Zuschuss gezahlt wird. Aus Gründen der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung sollte in allen Kitas und Schulen in Neustadt in Holstein (k)ein Zuschuss für das Essen gezahlt werden. Die jährlichen Mehrkosten für den Zuschuss für die Kitas und den Hort der freien Träger und für das Küstengymnasium würden sich auf ca. 20.000 € pro Jahr belaufen. Hinzu käme ab dem 01.01.2022 die neue Kita am Lübschen Mühlenberg. Angesichts der städtischen Haushaltslage ist diese freiwillige Leistung auf den Prüfstand zu stellen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Essenspreise für die Eltern zum 01.01.2021 wahrscheinlich steigen werden. Kinder, die einen Anspruch auf BuT Leistungen haben, können das Essen aber weiterhin kostenlos erhalten. Es wird um Beratung und Entscheidung, wie mit dem städtischen Zuschuss zum Mittagessen ab dem 01.01.2021 verfahren werden soll, gebeten.

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Beschlussvorschlag:

a)      Der städtische Zuschuss zum Mittagessen in den Schulen und städtischen Kitas wird zum 01.01.2021 eingestellt.

 

alternativ

b)      Der städtische Zuschuss zum Mittagessen in den Schulen und städtischen Kitas im bisherigen Umfang wird beibehalten. 

 

alternativ

c)      Der städtische Zuschuss zum Mittagessen wird ab dem 01.01.2021 auch für das Essen im Küstengymnasium und in den Kitas und im Hort der freien Träger gezahlt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: x 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 51.900 €

Folgekosten:

 Mind. 51.900 € pro Jahr

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine