Beschluss:
1. Der aktuelle Zwischenstand der Entwurfsplanung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das energetische Vorkonzept wird zur Kenntnis genommen. Für das energetische Konzept
werden folgende grundsätzliche Zielstellungen für die Erarbeitung des Förderantrages
befürwortet, wobei konkrete Zustimmungen erst nach Kenntnis über die Kosten
erfolgen können.
- deutliche Reduzierung der Verbräuche von Wärme und Strom
- energetischer Standard Effizienzhaus 55 für den Neubau, Effizienzhaus 70 für den zu
sanierenden Bestand
- Vorzug natürlicher Fensterlüftung vor haustechnischen Lösungen
- Wärmeerzeugung mit Wärmepumpen und Niedrigtemperatursystem, kombiniert mit
regenerativer Stromerzeugung, unter Einbeziehung der Stadtwerke Neustadt in Holstein
(Varianten sind noch näher zu untersuchen)
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die ursprünglich für die Sanierung der Trakte I und
VIII reservierten Fördermittel in Höhe von ca. 2,1 Mio € nunmehr für den Ersatzneubau der
künftig weg fallende Klassentrakte IV-VI, also für einen Teil des Neubaus, verwendet
werden dürfen. Dadurch kann der Neubau als 1. BA errichtet werden. Baubeginn ist
für Juli 2020 erforderlich, um die Fördermittelfristen zu wahren. Kurzfristige
Planungsentscheidungen sind daher erforderlich. Die erforderlichen Baukosten für den
gesamten Neubau werden 2020-22 benötigt.
4. Für die abzureißende Hausmeisterwohnung soll Ersatz auf dem Schulgelände in einem
separaten Gebäude geschaffen werden.
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