Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht und Diskussion: Frau Weise erklärt, dass heute vier Punkte angesprochen / entschieden werden sollen:
Herr Dethlefs erläutert das Bauvorhaben (nicht Sanierung der „Finger“, sondern kompakter Neubau) anhand eines Lageplanes, einer Perspektive, mehrerer Grundrisse (Nutzungen) und der Darstellung der Bauabschnitte. Er weist darauf hin, dass die Fördergelder zeitnah abgerufen werden müssen.
Herr Vollert erläutert die gesetzlichen energetischen Vorgaben (ENEV, KFW 55), den Dämmstandard, die Lüftungsvarianten (natürlich, mechanisch, Spalt- und Stoßlüftung) und vier Varianten der Energieversorgung mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Auf die Frage von Herrn Weber nach dem sommerlichen Wärmeschutz antwortet Herr Vollert, dass hierfür eine außenliegende Verschattung und eine Nachtauskühlung von Bedeutung sind.
Frau Weise teilt mit, dass aus fördertechnischen Gründen der Neubau bis 2022 fertiggestellt sein muss. Daher müssen die gesamten Baukosten in die Haushalte 2020, 2021 und 2022 eingestellt werden.
Zum Thema „Hausmeisterwohnung“ erläutert Frau Weise, dass es zwei mögliche Standorte auf dem Schulgelände gebe und als dritte Variante eine Unterstützung außerhalb des Schulgeländes in Betracht komme. Eine Refinanzierung durch Miete sei nach 20 bis 25 Jahren erreicht. Herr Fink (Hausmeister seit 18 ½ Jahren) spricht sich für eine Wohnung auf dem Schulgelände aus. Bei der Variante 2 (separates Gebäude) habe er einen guten Blick auf das gesamte Gelände, z.B. auf die Treppe.
Herr Dr. Pasenau, Herr Weber und Herr Heuvels sprechen sich für die Variante 2 (separates Gebäude auf dem Schulgelände) aus.
Herr Heckel lässt über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen, wobei in Absatz 4 die Worte „in einem separaten Gebäude“ eingefügt werden sollen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Der aktuelle Zwischenstand der Entwurfsplanung wird zur Kenntnis genommen. 2. Das energetische Vorkonzept wird zur Kenntnis genommen. Für das energetische Konzept werden folgende grundsätzliche Zielstellungen für die Erarbeitung des Förderantrages befürwortet, wobei konkrete Zustimmungen erst nach Kenntnis über die Kosten erfolgen können. - deutliche Reduzierung der Verbräuche von Wärme und Strom - energetischer Standard Effizienzhaus 55 für den Neubau, Effizienzhaus 70 für den zu sanierenden Bestand - Vorzug natürlicher Fensterlüftung vor haustechnischen Lösungen - Wärmeerzeugung mit Wärmepumpen und Niedrigtemperatursystem, kombiniert mit regenerativer Stromerzeugung, unter Einbeziehung der Stadtwerke Neustadt in Holstein (Varianten sind noch näher zu untersuchen) 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die ursprünglich für die Sanierung der Trakte I und VIII reservierten Fördermittel in Höhe von ca. 2,1 Mio € nunmehr für den Ersatzneubau der künftig weg fallende Klassentrakte IV-VI, also für einen Teil des Neubaus, verwendet werden dürfen. Dadurch kann der Neubau als 1. BA errichtet werden. Baubeginn ist für Juli 2020 erforderlich, um die Fördermittelfristen zu wahren. Kurzfristige Planungsentscheidungen sind daher erforderlich. Die erforderlichen Baukosten für den gesamten Neubau werden 2020-22 benötigt. 4. Für die abzureißende Hausmeisterwohnung soll Ersatz auf dem Schulgelände in einem separaten Gebäude geschaffen werden.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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