Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 hat in der Zeit vom 31.05.2019 bis zum 01.07.2019 öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist sind seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen. Die seitens der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Bedenken und Anregungen sind im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen. Da die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt wird, ist keine Umweltprüfung und keine Zusammenfassende Erklärung erforderlich. Beschlussvorschlag:1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von
1. Kreis Ostholstein vom 28.06.2019: Der Bebauungsplan Nr. 55 ist am 15.07.2006 rechtskräftig geworden. Dem Kreis Osthol- stein wurde bereits ein Exemplar des Planes und der Begründung zugesandt. Die Vorsorgegrundsätze der §§ 1, 4 und 7 des Bundesbodenschutzgesetzes betreffen keine Inhalte des Bebauungsplanes. Sie sind bei der Durchführung der Baumaßnahmen zu beachten. Die Auflage zum Thema „Abfall“ wird in die Begründung aufgenommen. Die Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung werden in die Begründung aufge- nommen. Die Angaben der Brandschutzdienststelle werden in die Begründung aufgenommen.
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von -----
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von
1. Seniorenbeirat der Stadt Neustadt in Holstein vom 25.06.2019: Nach Rücksprache mit dem Eigentümer der Flächen, die für den gewünschten Fußweg erforderlich wären, ist dieser nicht bereit, diese Flächen zur Verfügung zu stellen. Eine Enteignung dieser Flächen (gegen Entschädigung) soll nicht angestrebt werden. Eine Querung des Weges „Am Kiebitzberg“ am westlichen Ende des vorhandenen Gehweges ist aufgrund der geringen Verkehrsbelastung gefahrlos möglich. Außerdem ist nach einer Bebauung der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche eine Fußwegverbindung auf privater Fläche zwischen der Stellplatzanlage und der Krippe möglich (z.B. für Mitarbei- ter/innen, die ihre Kinder zur Krippe bringen).
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet „Am Kiebitzberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf des B-Planes Entwurf der Begründung Bedenken und Anregungen
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