Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2268/19  

 
 
Betreff: Sanierung Gogenkroghalle und Jugendtreff
hier: Vorstellung der Bauantragsplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Bearbeiter/-in: Lampka, Markus   
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Zur Kenntnis
22.08.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.02.2018 soll die Gogenkroghalle wieder als Veranstaltungsort mit bis zu 1.200 Personen nutzbar sein. Die brandschutztechnischen Sanierungsmaßnahmen waren entsprechend zu planen und sollen durchgeführt werden.

 

Insbesondere sind die Mängel aus der Brandschau vom 19.09.2016 zu beseitigen sowie die vorhandenen Gegebenheiten an die heutigen Erfordernisse gemäß den brandschutztechnischen, arbeitsrechtlichen und in Bezug auf die Barrierefreiheit erforderlichen Umbauten für die Nutzung als Versammlungsstätte für 1.200 Personen anzupassen.

 

Auch im Rahmen der Voruntersuchung des Maßnahmenplans Sport und Freizeit der Städtebauförderung wurde festgestellt, dass die sanierungsbedürftige Gogenkroghalle derzeit nur eingeschränkt als Sport- und Veranstaltungshalle für die Stadt Neustadt in Holstein und den Nah-, Umlandbereich nutzbar ist. Die Gogenkroghalle erfüllt nicht die baulichen und funktionalen Anforderungen als Versammlungsort für > 500 Personen (u. a. Brandschutz, energetische Belange) und soll auch im Hinblick auf eine erweiterte Mehrzwecknutzung saniert werden. Der Jugendtreff an der Gogenkroghalle ist ebenfalls sanierungsbedürftig, außerdem ist es notwendig die Brandschutzkonzepte zusammen umzusetzen, um die Situation der Rettungswege und die Nutzung des Foyers im Obergeschoss effektiv lösen zu können. Die Einbeziehung des Jugendtreffs ist auch deshalb sinnvoll, da sie vor dem Hintergrund der Sicherung und des Ausbaus von Kinder- und Jugendeinrichtungen (Daseinsvorsorge) förderfähig ist.

 

Gefördert werden bis zu 2/3 der förderfähigen Kosten. Für das Projekt waren bereits Eigenmittel in Höhe von insgesamt € 1.920.500 aus dem Jahr 2018 veranschlagt, welche bisher nicht benötigt wurden. Im Rahmen des NTHH sollen diese Eigenmittel im Finanzierungsplan für 2020 neu eingestellt werden. Für das Jahr 2019 sind im NTHH Eigenmittel in Höhe von € 227.000 veranschlagt.

 

Der Förderantrag soll noch in diesem Monat eingereicht und ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn aufgrund der Dringlichkeit bei der Abstellung der bekannten Mängel beantragt werden. Für den Förderantrag muss bereits die Baugenehmigung mit eingereicht werden. Die Sanierung Gogenkroghalle und Jugendtreff soll im Kalenderjahr 2020 umgesetzt werden. Mit den betroffenen Vereinen sind bereits Ausweichlösungen besprochen worden.

 

Die Genehmigungsplanung hat Herr Architekt Uhlen aus Ahrensbök erstellt. Er wird die Planung während der Sitzung erläutern und steht für Fragen zur Verfügung.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Inhalte der Bauantragsplanung für die Sanierung Gogenkroghalle und Jugendtreff werden zur Kenntnis genommen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja:  x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

€ 6.431.000, davon 2/3 Städtebauförderung

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja: x

Bei Haushaltsstelle: 5620.9800.006

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine