Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Herr Rieger erläutert den Satzungsbeschluss.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Herr Heckel über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 80 wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 80 für ein Gebiet beiderseits des Industriewegs, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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