Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2273/19  

 
 
Betreff: Küstengymnasium Neustadt in Holstein
hier: aktueller Planungsstand und energetisches Konzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Weise, Antje
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Entscheidung
22.08.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Sofort nach der Entscheidung über das VgV-Verfahren wurde mit dem Architekturbüro ppp-architekten und den anderen beteiligten Fachplanern mit Hochdruck begonnen die Entwurfsplanung zu erstellen, da der Förderantrag Ende September 2019 eingereicht werden muss. Unter Einbeziehung der Schule, des Amtes 2 und aller Fachplaner fanden mehrere Planungsbesprechungen statt, in denen in sehr konstruktiver Weise die im VgV-Verfahren entstandene Vorplanung überprüft und, wenn erforderlich, an die Erfordernisse des Nutzers oder der Fachplaner angepasst wurde.

Ein Vertreter des Büros ppp-architekten wird den derzeitigen Zwischenstand der Entwurfsplanung in der Sitzung erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Von Anfang an beteiligt war auch das Energieplanungsbüro KAplus, Herr Vollert, der sich bereits in der Phase des VgV-Verfahrens am Vorentwurf beteiligt hatte.

Gerade auch für das energetische Konzept und des Wärmerzeugungskonzept müssen in dieser frühen Planungsphase grundsätzliche Ziele durch den Bauherrn gesetzt werden.

Dazu soll in dieser Sitzung der Planungs- Bau- und Umweltausschuss einbezogen werden.

Herr Vollert wird das Vorkonzept Energie Schulgebäude, Stand 06.08.19, ausführlich erläutern und die Ziele hervorheben, die eine Vorberatung und Richtungsentscheidung durch den Ausschuss erfordern. Auf Grundlage dieser Richtungsentscheidung werden dann die Kostenberechnung und der Förderantrag erstellt.

 

Des Weiteren möchte die Verwaltung mit dieser Vorlage den Ausschuss darüber informieren, dass es erfreulicherweise gelungen ist, das Bildungsministerium davon zu überzeugen, die ca. 2,1 Mio. € Fördermittel statt für die Sanierung der Trakte I und VIII, für einen Teil des Neubaus verwenden zu dürfen. Gefördert wird dieser Teil des Neubaus als Ersatzbau der künftig wegfallenden Klassentrakte IV-VI. Dadurch kann der Neubau als 1. Bauabschnitt errichtet werden und es können ca. 500.000 € für Containerinterimslösungen eingespart werden. Die Fristen der Mittelverwendung bleiben allerdings die gleichen, so dass sich der zeitliche Druck für alle Planungs- und Baubeteiligten erhöht. Der Baubeginn für den Neubau muss im Sommer 2020 erfolgen.

 

Ein weiteres Thema ist die Zukunft der Hausmeisterwohnung auf dem Schulgelände.

Der jetzige Hausmeister wurde vor 18 Jahren verpflichtet dort zu wohnen. Die Wohnung ist ca. 80 m² groß und befindet sich im Trakt II im Erdgeschoss unter der Aula. Dieser Gebäudeteil wird abgerissen und durch einen größeren Neubau ersetzt.

Es muss entschieden werden, ob für den Hausmeister eine neue Wohnung auf dem Schulgelände errichtet werden soll oder die Stadt ihm bei der Suche einer anderen Wohnung behilflich sein müsste. Da der bisherige Entwurf des Schulneubaus keine integrierte Wohnung vorsieht, würde es sich voraussichtlich um einen freistehenden Bungalow handeln.

Die Baukosten für einen massiv gebauten, nichtunterkellerten Fertighausbungalow mit 85 m2 Wohnfläche, Einbauküche, Hausanschlüssen, Erdarbeiten und Außenanlagen würden sind auf ca. 150.000 € brutto belaufen. Er könnte in 12-14 Monaten fertiggestellt sein. Eine Refinanzierung der Baukosten wäre bei Ansatz einer ortsüblichen Vergleichsmiete nach ca. 20 Jahren, bei Ansatz der derzeitigen Miethöhe des Hausmeisters nach ca. 25 Jahren gegeben.

Ein Hausmeister vor Ort hat diverse Vorteile. Der Haumeister schaut auch außerhalb seiner Arbeitszeit automatisch nach dem Rechten, ist bei Havarien sofort vor Ort und identifiziert sich stärker mit „seiner Schule“, wodurch sich die Schäden durch Vandalismus am KGN bisher in Grenzen halten. Bei der Jacob-Lienau-Schule werden in letzter Zeit fast täglich Schäden durch Vandalismus und Verschmutzung gemeldet. Das KGN befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Strand, sodass gerade im Sommer mit Schäden am Gebäude zu rechnen ist, die mit einem Hausmeister auf dem Schulgelände besser abzuwenden sind. Wichtig wäre es, dem Haumeister eine zeitnahe Entscheidung mitzuteilen, da seine Wohnung bereits im Sommer 2020 abgerissen werden muss.

Sollte die Entscheidung gegen ein Verbleib auf dem Schulgelände ausfallen, sollte definiert werden, in welcher Form die Stadt den Hausmeister sozialverträglich bei der Suche nach einer Ersatzwohnung unterstützen soll.

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Beschlussvorschlag:

1. Der aktuelle Zwischenstand der Entwurfsplanung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das energetische Vorkonzept wird zur Kenntnis genommen. Für das energetische Konzept

    werden folgende grundsätzliche Zielstellungen für die Erarbeitung des Förderantrages

    befürwortet, wobei konkrete Zustimmungen erst nach Kenntnis über die Kosten

    erfolgen können.

                 - deutliche Reduzierung der Verbräuche von Wärme und Strom

                 - energetischer Standard Effizienzhaus 55 für den Neubau, Effizienzhaus 70 für den zu

      sanierenden Bestand

                 - Vorzug natürlicher Fensterlüftung vor haustechnischen Lösungen

                 - Wärmeerzeugung mit Wärmepumpen und Niedrigtemperatursystem, kombiniert mit

      regenerativer Stromerzeugung, unter Einbeziehung der Stadtwerke Neustadt in Holstein

      (Varianten sind noch näher zu untersuchen)

3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die ursprünglich für die Sanierung der Trakte I und

    VIII reservierten Fördermittel in Höhe von ca. 2,1 Mio € nunmehr für den Ersatzneubau der

    künftig weg fallende Klassentrakte IV-VI, also für einen Teil des Neubaus, verwendet

    werden dürfen. Dadurch kann der Neubau als 1. BA errichtet werden. Baubeginn ist

    für Juli 2020 erforderlich, um die Fördermittelfristen zu wahren. Kurzfristige

    Planungsentscheidungen sind daher erforderlich. Die erforderlichen Baukosten für den

    gesamten Neubau werden 2020-22 benötigt.

4. Für die abzureißende Hausmeisterwohnung soll Ersatz auf dem Schulgelände geschaffen

    werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

€ 

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja: x

Bei Haushaltsstelle: 2300.9400

 

nein:x*

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

*Sind im NTHH 2019 beantragt

 

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Anlage/n:

Energetisches Vorkonzept Büro K-Plus, Stand 06.08.2019

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vorkonzept Energie Schulgebäude KGN (1523 KB)