Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Datum: Do, 22.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:44 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 23.05.2019  
SI/1589/19  
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 11.06.2019  
SI/1942/19  
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 11.06.2019  
SI/1942/19  
Ö 5  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 6  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 7  
Sanierung Gogenkroghalle und Jugendtreff hier: Vorstellung der Bauantragsplanung  
VO/2268/19  
Ö 8  
Küstengymnasium Neustadt in Holstein hier: aktueller Planungsstand und energetisches Konzept  
Enthält Anlagen
VO/2273/19  
Ö 9  
Teilsanierung Gebäude der ehemaligen Hochtorschule hier: Vorstellung der Bauantragsplanung  
VO/2266/19  
Ö 10  
Widmung der "Schulstraße" und des Weges "Zur Penne" (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2244/19  
Ö 11  
1. Änderung B-Plan Nr. 55 (Am Kiebitzberg), hier: Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2257/19  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

 1. Kreis Ostholstein vom 28.06.2019:

 Der Bebauungsplan Nr. 55 ist am 15.07.2006 rechtskräftig geworden. Dem Kreis Osthol-

 stein wurde bereits ein Exemplar des Planes und der Begründung zugesandt.

 Die Vorsorgegrundsätze der §§ 1, 4 und 7 des Bundesbodenschutzgesetzes betreffen

 keine Inhalte des Bebauungsplanes. Sie sind bei der Durchführung der Baumaßnahmen

 zu beachten.

Die Auflage zum Thema „Abfall“ wird in die Begründung aufgenommen.

 Die Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung werden in die Begründung aufge-

 nommen.

Die Angaben der Brandschutzdienststelle werden in die Begründung aufgenommen.

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 -----

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

 1. Seniorenbeirat der Stadt Neustadt in Holstein vom 25.06.2019:

 Nach Rücksprache mit dem Eigentümer der Flächen, die für den gewünschten Fußweg

 erforderlich wären, ist dieser nicht bereit, diese Flächen zur Verfügung zu stellen. Eine

 Enteignung dieser Flächen (gegen Entschädigung) soll nicht angestrebt werden. Eine

 Querung des Weges „Am Kiebitzberg“ am westlichen Ende des vorhandenen Gehweges

 ist aufgrund der geringen Verkehrsbelastung gefahrlos möglich. Außerdem ist nach einer

 Bebauung der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche eine Fußwegverbindung auf

 privater Fläche zwischen der Stellplatzanlage und der Krippe möglich (z.B. für Mitarbei-

 ter/innen, die ihre Kinder zur Krippe bringen).

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet „Am Kiebitzberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.   

   
    22.08.2019 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

Für die Stadtverordnetenversammlung soll ein „erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss“ vorbereitet werden, in dem die Stellungnahme des Seniorenbeirates berücksichtigt wird.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 1

 

 

 

 

 

 

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Ö 12  
Schienenanbindung der festen Beltquerung, hier: Vorstellung des schalltechnischen Gutachtens  
Enthält Anlagen
VO/2260/19  
Ö 13  
Bebauungsplan Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2256/19  
Ö 14  
Teilweise Änderung der Widmung des "Hinterster-Holm-Weg" und 2. Änderung der Straßenreinigungssatzung (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2209/19  
Ö 15  
Widmung der Straßen und Wege im Baugebiet "Südlicher Lübscher Mühlenberg" und 3. Änderung der Straßenreinigungssatzung (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2252/19  
Ö 16  
Antrag der BGN-Fraktion hier: Begrünungssatzung für Vorgärten  
Enthält Anlagen
VO/2270/19  
Ö 17  
Anfragen und Verschiedenes      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2019.08_Umsetzung von Beschlüssen (392 KB)