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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Niederschrift der Sitzung vom 23.05.2019 |
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SI/1589/19 |
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Ö 3 |
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Niederschrift der Sitzung vom 11.06.2019 |
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SI/1942/19 |
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Ö 4 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 11.06.2019 |
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SI/1942/19 |
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Ö 5 |
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Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen |
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Ö 6 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 7 |
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Sanierung Gogenkroghalle und Jugendtreff
hier: Vorstellung der Bauantragsplanung |
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VO/2268/19 |
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Ö 8 |
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Küstengymnasium Neustadt in Holstein
hier: aktueller Planungsstand und energetisches Konzept |
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VO/2273/19 |
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Ö 9 |
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Teilsanierung Gebäude der ehemaligen Hochtorschule
hier: Vorstellung der Bauantragsplanung |
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VO/2266/19 |
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Ö 10 |
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Widmung der "Schulstraße" und des Weges "Zur Penne" (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2244/19 |
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Ö 11 |
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1. Änderung B-Plan Nr. 55 (Am Kiebitzberg),
hier: Satzungsbeschluss |
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VO/2257/19 |
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Ö 12 |
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Schienenanbindung der festen Beltquerung,
hier: Vorstellung des schalltechnischen Gutachtens |
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VO/2260/19 |
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Ö 13 |
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Bebauungsplan Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges),
hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2256/19 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: 1. Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 80 wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 80 für ein Gebiet beiderseits des Industriewegs, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. |
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22.08.2019 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 80 wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 80 für ein Gebiet beiderseits des Industriewegs, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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26.09.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 28 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 80 wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 80 für ein Gebiet beiderseits des Industriewegs, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40 davon anwesend: 32 Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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Ö 14 |
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Teilweise Änderung der Widmung des "Hinterster-Holm-Weg" und
2. Änderung der Straßenreinigungssatzung (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2209/19 |
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Ö 15 |
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Widmung der Straßen und Wege im Baugebiet "Südlicher Lübscher Mühlenberg" und 3. Änderung der Straßenreinigungssatzung (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2252/19 |
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Ö 16 |
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Antrag der BGN-Fraktion
hier: Begrünungssatzung für Vorgärten |
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VO/2270/19 |
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Ö 17 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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N 18 |
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(nichtöffentlich) |
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N 19 |
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(nichtöffentlich) |
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N 20 |
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(nichtöffentlich) |
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