Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 20.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:59 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 06.11.2019  
SI/1564/19  
Ö 4  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 5  
Führung der Kameradschaftskasse hier: Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2020 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2329/19  
Ö 6  
Sachstand Kosten- und Leistungsrechnung Bauhof      
Ö 7  
Entwurf des Stellenplans der Stadt Neustadt in Holstein für das Haushaltsjahr 2020 (Bericht StvV: Bürgermeister Herr Spieckermann)  
VO/2331/19  
Ö 8  
Investitionsprogramm 2020-2023 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2338/19  
Ö 9  
1. Entwurf Haushaltssatzung 2020 nebst -plan (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2337/19  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2020 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

38.657.200 €

 

in der Ausgabe auf

39.371.100 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

22.840.600 €

 

in der Ausgabe auf

22.840.600 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

16.204.300 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

26.845.800 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

9.500.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später

 

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

400 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

425 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

   
    20.11.2019 - Hauptausschuss
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

Der Bürgermeister wird beauftragt, die sich aus der vorgelegten Veränderungsliste zum Haushalt und der Hauptausschussberatung ergebenden Ansatzveränderungen für die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019 aufzubereiten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0

 

 

 

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Ö 10     Bericht des Bürgermeisters      
Ö 10.1  
Kooperationsvertrag TALB / TSNT GmbH      
Ö 10.2  
Reform der Grundsteuer      
Ö 10.3  
Sprechstunde zur Rechtsberatung      
Ö 11  
Anfragen und Verschiedenes      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich zu TOP 4: Tabelle zum Berichtswesen (35 KB)      
Anlage 3 2 öffentlich zu TOP 8: Investitionsprogramm nach Abschluss der Fachausschussvorberatungen mit Stand vom 19.11.2019 (400 KB)      
Anlage 4 3 öffentlich zu TOP 9: Veränderungsliste zum Haushalt, Stand: 20.11.2019 (514 KB)