Die Haushaltssatzung 2020 wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1.
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
38.657.200 €
in der Ausgabe auf
39.371.100 €
und
2.
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
22.840.600 €
in der Ausgabe auf
22.840.600 €
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1.
der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf
16.204.300 €
2.
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
26.845.800 €
3.
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
9.500.000 €
4.
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
später
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuern
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
400 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B)
425 v.H.
2.
Gewerbesteuer
400 v.H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
20.11.2019 - Hauptausschuss
Ö 9 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die sich aus der vorgelegten Veränderungsliste zum Haushalt und der Hauptausschussberatung ergebenden Ansatzveränderungen für die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019 aufzubereiten.