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Vorlage - VO/2337/19  

 
 
Betreff: 1. Entwurf Haushaltssatzung 2020 nebst -plan
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.11.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

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Sachverhalt:

Der erste Entwurf der Haushaltssatzung 2020, nebst –plan, ist in der Anlage beigefügt.

 

Der erste Entwurf schließt mit einem Defizit von 713.900€ im Verwaltungshaushalt. Die Haushaltsansätze und die sich daraus ergebenden Summen der Haushaltssatzung wurden bisher nicht durch die entsprechenden Fachausschüsse beraten. Die Beratung erfolgt am 11./12. November durch den Stadtwerkeausschuss bzw. den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten und am 18./19. November durch den Bauausschuss bzw. den Tourismusausschuss. Die Ergebnisse der Fachausschüsse werden als Tischvorlage vorbereitet, ebenso ein Katalog für mögliche Konsolidierungsmaßnahmen. Nähere Informationen können dem Vorbericht entnommen werden.   

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2020 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

38.657.200 €

 

in der Ausgabe auf

39.371.100 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

22.840.600 €

 

in der Ausgabe auf

22.840.600 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

16.204.300 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

26.845.800 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

9.500.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später

 

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

400 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

425 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2020_hh_entwurf_1 (4270 KB)      
Stammbaum:
VO/2337/19   1. Entwurf Haushaltssatzung 2020 nebst -plan   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/2337/19-1   Haushaltssatzung 2020 nebst -plan   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich