Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der erste Entwurf der Haushaltssatzung 2020, nebst –plan, ist in der Anlage beigefügt.
Der erste Entwurf schließt mit einem Defizit von 713.900€ im Verwaltungshaushalt. Die Haushaltsansätze und die sich daraus ergebenden Summen der Haushaltssatzung wurden bisher nicht durch die entsprechenden Fachausschüsse beraten. Die Beratung erfolgt am 11./12. November durch den Stadtwerkeausschuss bzw. den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten und am 18./19. November durch den Bauausschuss bzw. den Tourismusausschuss. Die Ergebnisse der Fachausschüsse werden als Tischvorlage vorbereitet, ebenso ein Katalog für mögliche Konsolidierungsmaßnahmen. Nähere Informationen können dem Vorbericht entnommen werden. Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2020 wird wie folgt beschlossen:
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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