Beschluss:
Für Verrentungen von Erschließungsbeiträgen nach § 17 Abs. 2 Erschließungsbeitragssatzung i. V. m. § 135 BauGB wird der Zinssatz auf 2 % über dem Basiszinssatz festgelegt.
Für Verrentungen von Ausbaubeiträgen nach § 14 Abs. 2 Ausbaubeitragssatzung i. V. m. § 8 Abs. 9 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein wird der Zinssatz auf 3 % über dem Basiszinssatz festgelegt.
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