Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Änderung der Hauptsatzung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 16.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:42 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1948/18 Änderung der Hauptsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:120-005-01-Hp/konst.StvV2018
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas

Der Vorsitzende schlägt vor, die Synopse seitenweise durchzugehen und die Änderungsvorschläge zu beraten.

 

Der Hauptausschuss spricht sich mehrheitlich dafür aus, in § 7 (1) die bisherige Formulierung beizubehalten. Ebenso wird die Änderung des Verwaltungsvorschlages zu § 7 (2) dahingehend befürwortet, im ersten Satz das „derzeit“ und im letzten Satz das „ursprünglich“ zu streichen.

 

Hinsichtlich des in § 7 (8) enthaltenen Sitzungsturnus des Hauptausschusses spricht sich der Hauptausschuss mehrheitlich für die bisherige Regelung aus. Auch der Sitzungsbeginn um 15:00 Uhr wird thematisiert.

 

Zu § 8 (1) Ziff. a weist Herr Sela darauf hin, dass das Fischereiwesen als Aufgabe des Amtes für gesellschaftliche Angelegenheiten nicht in den vorgeschlagenen Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss gehöre, sondern dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten zugesprochen werden müsse.

 

Herr Brodowski wiederholt, dass die BGN mit nur einem Ausschusssitz keine wählbaren Bürger für die Ausschüsse berücksichtigen könne und spricht sich für die Erhöhung der Anzahl der Ausschussmitglieder aus.

Herr Dr. Böckenhauer erwidert hierauf, dass in der noch laufenden Wahlzeit sich dieses Problem auch für die GRÜNEN stellte, er im Rahmen der Konstituierung aber auch von der BGN-Fraktion keine Unterstützung erfahren hatte. Nun die Sitzanzahl zu erhöhen, mache insofern für ihn keinen Sinn.

Herr Weber ergänzt zudem, dass bei 40 Stadtverordneten die ansonsten als bürgerliche Ausschussmitglieder zu berücksichtigenden Listenvertreter doch als Stadtverordnete in die Ausschüsse kommen müssten.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider erläutert auf Nachfrage von Herrn Kahl die in § 8 (1) Ziff. c (neu) vorgeschlagene Ergänzung der Aufgaben des Stadtwerkeausschusses, über die Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte gem. § 28 Nr. 13 Gemeindeordnung direkt zu entscheiden. Die Stadtwerke könnten bei der Gestaltung flexibler reagieren; eine Novembersitzung der Stadtverordnetenversammlung wäre entbehrlich.

 

Der Verwaltungsvorschlag der Streichung des Umwelt- und Verkehrsausschusses und dessen Umweltbereich dem Bau- und Planungsausschuss sowie den Verkehrsbereich dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten zu übertragen wird kontrovers diskutiert. Da sich hier zum einen noch keine eindeutige Mehrheit feststellen lässt und zum anderen die Fraktionsspitzen die Ausschussbesetzungen noch intern und fraktionsübergreifend beraten sollen, schlägt Herr Holtfester vor, erst in einer Hauptausschusssitzung am 06.06.2018 in der Vorberatung abschließend über die Hauptsatzungsänderung zu entscheiden.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Beschluss:  

Die Vorlage wurde in der Sitzung beraten, aber zurückgestellt. Es erfolgte kein Beschluss.

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1