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Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher
nunmehr festgesetzt auf
1.
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben
1.738.400 €
0 €
30.316.700 €
32.055.100 €
2.
im Vermögenshaushalt
842.400 €
8.871.300 €
9.713.700 €
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
von bisher
7.033.000 €
auf
5.183.500 €
der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen
712.000 €
2.178.400 €
Beschluss:
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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:25 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 3
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