Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1810/17  

 
 
Betreff: Nachtrag Wirtschaftsplan 2017 des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für Tourismus- und Kulturangelegenh. Herr Cremer
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Heß, Vera   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten Vorberatung
13.09.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Tourismus- und Kulturangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
05.10.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Durch Verschiebungen bei den Investitionsmaßnahmen des Tourismus-Service Neustadt wird ein Nachtrag im Wirtschaftsplan 2017 notwendig:

 

Investitionen allg.:

Der Leseraum im Haus des Gastes musste als Übergangslösung zum Büroraum umfunktioniert und hierfür neues Büromobiliar angeschafft werden.

 

Investitionen Neustadt:

Für das Besucherlenkungssystem sind T€ 90 (je Ortsteil anteilig T€ 30) für die Anschaffung des Schildersystems eingestellt. Da die zuständige Bewilligungsstelle ein Detailkonzept zur Prüfung des Förderantrags fordert, wird im Wirtschaftsjahr 2017 auf die Anschaffung des Schildersystems verzichtet. Diese Position wird auf die Kosten für das Detailkonzept in Höhe von T€ 18 anteilig reduziert. Voraussichtlich sind auch die Kosten für die Erstellung des Detailkonzepts mit 45% förderfähig, wenn der bereits eingereichte Antrag erweitert wird. Die Kosten für das Detailkonzept werden anteilig auf die drei Ortsteile (neu: je Ortsteil T€ 6) umgelegt.

 

Ein Konzeptentwurf für die Erneuerung der Winterbeleuchtung wird dem Ausschuss am 13.09.2017 vorgestellt. Es wird empfohlen, dass - wie bereits bei der Beleuchtung der Traditionssegler - der Eigenbetrieb Tourismus-Service die Investition tätigt. Um die Anschaffung der Winterbeleuchtung für die Wintersaison 2017/18 zu ermöglichen, wird eine Investition in Höhe von T€ 10 im Nachtrag 2017 berücksichtigt.

 

Investitionen Pelzerhaken:

Die Kosten für das Detailkonzept des Besucherlenkungssystems (Erläuterung s. Investition Neustadt) werden anteilig auf die drei Ortsteile (neu: je Ortsteil T€ 6) umgelegt.

 

Für die Machbarkeitsprüfung eines barrierefreien Strandzugangs Am Hohen Ufer soll nun neben den bereits eingestellten Planungskosten (T€ 15) der Nachtragswirtschaftsplan nun um insgesamt T€ 44 (T€ 9 zur Abdeckung Fehlbetrag zur Erreichung LP 2/3 plus T€ 35 zur Erreichung der LP 7) erhöht werden. Somit würden im Wirtschaftsjahr 2017 insgesamt Planungskosten in Höhe von T€ 59 für dieses Projekt genehmigt.
 

Entsprechend dem Beschluss zur Umgestaltung des Haus des Gastes Pelzerhaken (VO 1764/17) werden die Honorarkosten für die Innenarchitekturleistungen bis zur Leistungsphase 6/7 (Vorbereitung Ausschreibung) in Höhe von 26 T€ im Nachtrag des Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebs Tourismus-Service eingestellt.

 

Investitionen Rettin:

Die Kosten für das Detailkonzept des Besucherlenkungssystems (Erläuterung s. Investition Neustadt) werden anteilig auf die drei Ortsteile (neu: je Ortsteil T€ 6) umgelegt.

Die überplanmäßige Ausgabe zur Errichtung des Strandübergangs #33 in Rettin  in Höhe von  T€ 7 sollen im Nachtrag berücksichtigt werden. Diese Erhöhung ergab sich durch die Ausschreibungsergebnisse.

 

 

Erfolgsplan:

Im Erfolgsplan ergeben sich durch die Entwicklungen des ersten Halbjahres 2017 folgende Änderungen:
Da die Parkgolfanlage Pelzerhaken zur Saison 2017 nicht verpachtet werden konnte, betreibt der Tourismus-Service Neustadt in Holstein die Anlage nun in Eigenregie. Die geplanten Umsatzerlöse in Höhe von T€ 35 sowie die notwendigen Aufwendungen (Wareneinkauf) in Höhe von 4.500 € werden in den Nachtrag des Wirtschaftsplan aufgenommen. Die Personalkosten Parkgolf sind mit 29 T€ zu berücksichtigen.

Die Personalkosten des Eigenbetriebs erhöhen sich dadurch und durch Umsetzungsmaßnahmen insgesamt um T€ 40.

Die Zuweisung der Gemeinde in Höhe von T€ 39 wird sich, wenn die AktivRegion und das LLUR dem erweiterten Förderantrag zum Besucherlenkungssystem zustimmen, auf T€ 48,6 steigen. Jedoch ist mit der Zuweisung der Förderung erst im Wirtschaftsjahr 2018 zu rechnen,

so dass die Zuweisung im Nachtrag 2017 entfällt.

Wie bereits beim Jahresabschluss 2016 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt, wird nun  der Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2017 gleichzeitig zur Umstellung des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG) genutzt. Die Positionen Erlöse Fremdenverkehrsabgabe werden statt in den sonstigen betrieblichen Erträgen nun in den Umsatzerlösen aufgeführt. Der Aufwand für die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR wird statt als sonstige betriebliche Aufwendung

 nun als bezogene Leistung gebucht.
 

Der Jahresverlust vermindert sich um 37.308 € von 1.256.408  € auf 1.219.100 €.

 


Beschlussvorschlag:

Dem Nachtrag zu der Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2017 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja: x

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen: 

Verminderung Jahresverlust um 37.308 €

 


Anlage/n:

Nachtrag Wirtschaftsplan 2017 des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin

TSN Wirtschaftsplan 2017_Nachtrag Erläuterungen Investitionen

 

wurde in den Nachtrag der Stadt eingearbeitet – siehe Vorlage 1822/17-1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Nachtrag Wirtschaftsplan 2017 des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (42 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich TSN Wirtschaftsplan 2017_Nachtrag Erläuterungen Investitionen (16 KB)