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Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:46 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1822/17-1 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/1822/17
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Bericht:

Der Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Holtfester geht punktuell auf die Veränderungen ein und hebt den durch vorrangig wegen erhöhter Steuereinnahmen von ursprünglich 7 €/Einwohner auf 77 €/Einwohner verbesserten freien Finanzspielraum hervor.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Kasten begrüßt in Anbetracht der anstehenden Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen wie etwa „sozialer Wohnungsbau“, Sanierung des Gymnasiums oder Brandschutzmaßnahmen in den Turnhallen, die Tatsache, dass sich der Kreditbedarf aufgrund der Einnahmeentwicklung um 1.796.300 € reduziere. Er macht deutlich, dass die Entwicklung der Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen mit T€ 20.263 für das Jahr 2017 einen beachtlichen Rekordstand ausweisen würden. Er habe zudem in diesem Jahr in seiner Vertretungsfunktion als Erster Stadtrat die Entstehung des Nachtragshaushaltes verfolgen können und würdigt die Arbeit von Frau Becker Barbarello und der Finanz- und Grundstücksabteilung. Die CDU-Fraktion werde dem Nachtragshaushalt zustimmen.

 

Herr Greve hebt nach kurzer Einleitung in Reimform hervor, dass das Haushaltsvolumen nicht durch innere Verrechnung gemindert wurde, sondern auf 41 Mio. € gestiegen sei. Bund, Land und Kommunen seien aktuell in Anbetracht der Finanzentwicklung in der Lage, Politik positiv gestalten zu können. Er führt an dieser Stelle aus, dass der Kreis Ostholstein zwar einerseits eine Reduzierung der Kreisumlage beabsichtige, aber andererseits trotz eines Überschusses von etwa 7 Mio. € im Haushalt die Freistellung von den Schülerbeförderungskosten im Volumen von etwa T€ 170 gestrichen habe, wofür er kein Verständnis aufbringe. Des Weiteren geht er mit seinen Ausführungen zum gestiegenen Stadtwerkeüberschuss, zum erhöhten Gewerbe-, Einkommenssteuer- und Vergnügungssteueraufkommen und zu den verringerten Kreditaufnahmen auf einzelne Punkte des Nachtragshaushalts ein. Die SPD-Fraktion begrüße die einstimmige Beschlusslage in den Fachausschüssen zu den notwendigen Ausgaben in den Bereichen der Kindertagesstätten und der betreuten Grundschule. Er macht auch deutlich, dass von den im Zensusverfahren ermittelten Einwohnerzahlen, welches von den Gemeinde- und Städteverbänden kritisch begleitet werde, die Höhe der Zuweisungen für die Stadt Neustadt in Holstein abhängig sei. Er wagt zudem einen Ausblick auf die weiterhin positiven Entwicklungen des Wirtschaftswachstums sowie des Steueraufkommens und der positiven Abrechnung des Finanzausgleichs mit der Ausgleichsmasse des Landes, warnt aber vor Übermut, da der Wirtschaftsverlauf bekannterweise zyklisch sei. Er gibt den Hinweis an die Verwaltung, dass dem Finanzausschuss des Kreises ein Bericht des Kreiskämmerers vorgelegt wurde, dem Ausführungen zu Anlagemöglichkeiten von überschüssigen Beträgen zu entnehmen seien. Auch er schließt sich abschließend dem Dank an die Finanz- und Grundstückabteilung unter der politischen Verantwortung der Bürgermeisterin und dessen Vertreter an und teilt mit, dass die SPD-Fraktion ebenfalls dem Nachtragshaushalt zustimmen werde.

 

Herr Reichert betont neben der positiven Entwicklung der Einnahmen aus dem Anteil an der Einkommenssteuer auch die Mehreinnahmen bei der Zweitwohnungssteuer und erklärt, dass auch die BGN-Fraktion dem Haushaltsnachtrag zustimmen werde.

 

Herr Heckel schließt sich in seinen Ausführungen zu den positiven Veränderungen des Nachtrags den Vorrednern an. Da der als Bestandteil des Nachtragshaushaltsplans enthaltene Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Tourismus-Services auch hier die konkret aufgeführten Planungskosten für den barrierefreien Strandzugang Am Hohen Ufer enthalte, werde sich die GRÜNEN-Fraktion jedoch wie bereits zu TOP 10 enthalten.

 

Herr Cremer erklärt direkt hierzu, dass diese Planungen und Gutachten, deren Kosten sich hier wiederfinden, Voraussetzung für das weitere Vorgehen im Zusammenwirken mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein seien.

 

 

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Beschluss:  

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

 

 

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen und Ausgaben

1.738.400 €

0 €

30.316.700 €

32.055.100 €

 

 

 

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen und Ausgaben

842.400 €

0 €

8.871.300 €

9.713.700 €

 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

von bisher

 

7.033.000 €

 

auf

 

5.183.500 €

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen

 

von bisher

 

712.000 €

 

auf

 

2.178.400 €

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:25 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 3

 

 

 

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